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Cannabiswirtschaft veröffentlicht Infoleitfaden für Razzien

Fortbestehen der “Rauschklausel” macht “Nothilfemaßnahme” für rauschfreiem Industriehanf (Nutzhanf) erforderlich

Berlin, 26.01.2024: Der Branchenverband Cannabiswirtschaft hat einen Informationsleitfaden veröffentlicht, mit dem sich Hanfbauern, Gewerbetreibende, weiterverarbeitende Industriehanfbetriebe und der Hanf-Einzelhandel auf weitere zu erwartende Razzien vorbereiten können. Mit diesem kostenfreien Informationsleitfaden erfahren die Verantwortlichen, was man tun und lassen sollte. 

Der Hintergrund ist die sogenannte “Rauschklausel¹, die – aller Voraussicht nach – auch im neuen Cannabisgesetz (CanG) wieder verabschiedet werden soll. 

Nahezu alle Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker im Bundestag aus Ampel und Opposition befürworten die Streichung. Dieses – in Europa einzigartige – Rechtskonstrukt ist ein unnötiger Wettbewerbsnachteil für deutsche Hersteller und Weiterverarbeiter. Ziel des BvCW bleibt, dass die “Rauschklausel” aus dem kommenden Cannabisgesetz (“CanG”) gestrichen wird. Um die notwendige Beschlussfassung des CanG nicht weiter zu gefährden, könnte dies auch in einem umgehend zu beschließenden Industriehanfgesetz geregelt werden, wobei dies dann für einige Unternehmen zu spät wäre. Der BvCW hofft sehr, dass das CanG im Februar endlich beschlossen wird.

Jürgen Neumeyer, Geschäftsführer des BvCW, kommentiert: “Obwohl selbst auf Nachfrage bei allen Landeskriminalämtern, allen Landesinnenministerien, beim Bundeskriminalamt und dem Bundesinnenministerien bis heute kein einziger Fall bekannt ist, in dem tatsächlich ein Missbrauch von Industriehanf zu Rauschzwecken erfolgte, werden alleine wegen der theoretischen Möglichkeit zahlreiche Strafverfahren geführt. Das ist in etwa so, als würde man die Hersteller und Händler von “alkoholfreiem” Bier polizeilich verfolgen, weil man aus dem enthaltenen Alkohol theoretisch einen Schnaps brennen könnte. Das ist alles lebensfremd. Der Infoleitfaden ist daher eine Nothilfemaßnahme für die Branche.” 

Den Informationsleitfaden für Razzien finden Sie hier.

¹ Die Rauschklausel beschreibt die theoretisch in der Rechtsprechung angenommene Möglichkeit, sich zu berauschen, indem große Mengen Industriehanf (Nutzhanf) konsumiert werden. Diese im vorherigen Referentenentwurf des Cannabisgesetzes (CanG) nicht mehr enthaltene Klausel wurde im Kabinettsentwurf der Bundesregierung in § 1 Nr. 9 a) aus dem Betäubungsmittelgesetz (Anlage 1) übernommen. Dabei hatte der zuständige Sachverständigenausschuss des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereits am 15.03.2021 empfohlen, diese Rauschklausel abzuschaffen. Die Empfehlung finden Sie hier. Mehr dazu in unserem ELEMENTE Band 21 “Warum es praktisch ausgeschlossen ist, dass Nutzhanf zu Rauschzwecken missbraucht wird”.

Weitere Dokumente der Cannabiswirtschaft zur Regulierungsdiskussion bei Industriehanf (Nutzhanf):
ELEMENTE Band 36: Stellungnahme Kabinettsbeschluss CanG
ELEMENTE Band 34:  Hanf als Lebensmittel
ELEMENTE Band 31:  Positionspapier – Agrarförderung für Nutzhanf
ELEMENTE Band 21:  Warum es praktisch ausgeschlossen ist, dass Nutzhanf zu Rauschzwecken missbraucht wird
ELEMENTE Band 19:  Nutzhanf in Deutschland – Übersicht in Zahlen
ELEMENTE Band 12:  Hanf als nachwachsender Rohstoff – Positionen und Forderungen aus dem Fachbereich Nutzhanf & Lebensmittel

Einen Überblick über die ELEMENTE-Schriftenreihe finden Sie hier.

Ansprechpartner:

VisdP: Jürgen Neumeyer
Geschäftsführer
Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V.
Luisenstr. 54
10117 Berlin
Tel: 0163 986 08 88

Über den Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V.:

Der 2019 gegründete Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) ist die größte Interessenvertretung der Cannabisbranche in Deutschland. Der BvCW setzt sich für die nachhaltige Entwicklung und Professionalisierung aller Bereiche der Cannabiswirtschaft ein. Der Verband verfolgt unter anderem das Ziel, den legalen Einsatz von Industriehanf und Medizinalcannabis in verschiedenen Bereichen zu fördern und die kontrollierte Legalisierung von Genusscannabis zu begleiten. Der BvCW informiert aktiv über aktuelle Entwicklungen, Forschungsergebnisse und gesetzliche Rahmenbedingungen. Als zentrale Anlaufstelle für Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Interessierte bietet der Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. ein Netzwerk für den konstruktiven Austausch und die gemeinsame Gestaltung einer zukunftsorientierten Cannabisindustrie.

 

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