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Cannabis-Modellprojektinteressierte Kommunen, Bezirke und Bundesländer in Deutschland

Mit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes sollen nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums “regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten” geschaffen werden. Dieser Ansatz verfolgt das Ziel, den Schwarzmarkt effektiv einzudämmen, den Jugendschutz zu stärken und die Gesundheit der Konsumenten zu schützen. Gleichzeitig bietet das Modell die Möglichkeit, neue Regelungen zur Regulierung und zum legalen Vertrieb in der Praxis zu erproben. Durch eine wissenschaftliche Begleitung können die ökonomischen, gesundheitlichen und sozialen Auswirkungen einer regulierten Abgabe gemessen und ausgewertet werden. Diese Erkenntnisse könnten dabei helfen, die Chancen und Herausforderungen einer möglichen Deutschland- und EU-weiten Legalisierung realistisch einzuschätzen.

Folgende Gebietskörperschaften haben Interesse an Cannabis-Modellprojekten bekundet:

Bundesland
Kommune, Land oder Bezirk
Jahr
Informationen
Baden-Württemberg
Freiburg
2023
Bayern
München
2018
2023
Berlin
Land Berlin
2017
2019
Pankow
2024
Charlottenburg-Wilmersdorf
2023
Lichtenberg
2023
Friedrichshain-Kreuzberg
2023
Neukölln
2023
Mitte
2023
Treptow-Köpenick
2023
Steglitz-Zehlendorf
2024
Bremen
Bremen
2020
Hessen
Marburg
2023
Wiesbaden
2021
Offenbach
2021
Darmstadt
2023
Groß-Gerau
2024
Frankfurt
2024
Niedersachsen
Hannover
2024
Nordrhein-Westphalen
Köln
2023
Dortmund
2023
Bonn
2023
Münster
2015
2023
Bielefeld
2023
Düsseldorf
2015
2023
Rheinland-Pfalz
Mainz
2023
Saarland
Merchweiler
2025
Sachsen
Leipzig
2024
Sachsen-Anhalt
Halle (Saale)
2025

Insgesamt sind uns somit (Stand: 15.09.2025) 30 Gebietskörperschaften (Kommunen, Bezirke und Bundesländer) bekannt, die Cannabis-Modellprojekte anstreben. Die hohe Nachfrage macht den Bedarf für die “Säule 2” des Cannabisgesetzes deutlich. Wenn Ihnen weitere Kommunen mit Beschlüssen oder sonstigen Absichtserklärungen von Vertretungsberechtigten (z. B. Bürgermeister oder Pressestelle) oder einer Mehrheit der Parteien vor Ort bekannt sind, bitten wir um Info mit Quellenangaben an: kontakt@cannabiswirtschaft.de. 

Durch den Erlass des Konsumcannabis-Wissenschafts-Zuständigkeitsverordnung (zuvor KCanWV, nun KCanWissZustV) durch den vorherigen Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Die Grünen) wurde im Dezember 2024 die zuständige Behörde zur Genehmigung wissenschaftlicher Modellprojekte festgelegt. Der BvCW hat hierzu eine Checkliste für Modellprojektanträge entwickelt.

Interessierte, die ein Modellprojekt beantragen wollen und ggfs. Kooperationen hierzu suchen, können sich zur Vernetzung beim BvCW zu melden. Hierzu kann diese Umfrage genutzt werden: https://www.umfrageonline.com/c/g9evtjrf

Die erforderlichen Dokumente zur Antragsstellung für Cannabis-Forschungsprojekte nach § 2 Abs. 4 Satz 1 KCanG (Stand: 09.2025) finden Sie hier:

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 2 Absatz 4 Satz 1 Konsumcannabisgesetz (KCanG)
für den Umgang mit Cannabis zu wissenschaftlichen Zwecken

Anlage B
Beschreibung der Lage der Betriebstätten nach § 7 Absatz 2 Nummer 4 MedCanG

Anlage NP
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 2 Absatz 4 Satz 1 Konsumcannabisgesetz (KCanG)
für den Umgang mit Cannabis zu wissenschaftlichen Zwecken für natürliche Personen

Anlage VP
Angaben, Nachweise und Erklärung nach § 7 Absatz 2 MedCanG für verantwortliche Personen

Datenschutzhinweise

Erläuterungen der gemäß § 2 Absatz 4 Satz 1 Konsumcannabisgesetz (KCanG)
erlaubnispflichtigen Handlungen (sog. Verkehrsarten)

Folgende Antragssteller für Forschungsprojekte sind bisher öffentlich bekannt: