Nutzhanfliberalisierungsgesetz (NLG): Cannabiswirtschaft begrüßt Kabinettsbeschluss
Mehr Rechtssicherheit durch Abschaffung der “Rauschklausel”, Vereinfachungen und Klarstellungen
Berlin, 25.09.2024: Die Bundesregierung hat in Ihrer heutigen Kabinettssitzung beschlossen, den vorliegenden Entwurf eines Nutzhanfliberalisierungsgesetzes (NLG) umzusetzen. Der Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) begrüßt die zentralen Elemente der Reform:
- die Abschaffung der sogenannten “Rauschklausel”
- die Vereinfachung des Anbaus von Industriehanf (Nutzhanf)
- die Ermöglichung des Indoor-Anbaus von Industriehanf (Nutzhanf)
- die Klarstellung zum Umgang mit Nutzhanfprodukten mit einem Gehalt von unter 0,3% THC
- die Klarstellung, dass Industriehanf (Nutzhanf) als pflanzliches Raucherzeugnis verkehrsfähig ist.
Somit werden langjährige Forderungen des BvCW erfüllt. Insbesondere die Abschaffung der “Rauschklausel” verbessert die Rechtssicherheit für Landwirte, Produzenten und Händler deutlich. Bisher führt bereits die theoretische Möglichkeit eines schwachen Rauschs durch den privaten Konsum großer Produktmengen zur Strafbarkeit der kompletten Wertschöpfungskette. Diese deutsche Sonderregelung wird nun abgeschafft.
Marijn Roersch van der Hoogte, Fachbereichskoordinator für Industriehanf beim BvCW: “Endlich werden wir von diesen unnötigen Hürden befreit. Das ist ein großer politischer Fortschritt für den Industriehanf und wird deutlich zum Wachstum der Branche beitragen.”
Jürgen Neumeyer, Geschäftsführer des BvCW, kommentiert: “Wir freuen uns über diesen wichtigen Schritt und werden den weiteren parlamentarischen Prozess aktiv begleiten.”
Der BvCW hat sich zuvor intensiv mit dem Thema befasst, beispielsweise durch die Organisation des Parlamentarischen Informationsabend Nutzhanf, die Stellungnahme zum NLG sowie mehreren Pressemitteilungen, ELEMENTE-Publikationen und zahlreichen Hintergrundgesprächen.
Aus Sicht des BvCW gibt es noch weitere Reformbedarfe wie die Anhebung des THC-Grenzwerts von 0,3 auf 1,0 %, die Bereitstellung von Fördermitteln & die Vereinheitlichung von Messverfahren für Cannabinoid-Werte sowie weitere Punkte, die der BvCW-Stellungnahme im Detail entnommen werden können.
Ansprechpartner:
VisdP: Jürgen Neumeyer
Geschäftsführer
Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V.
Luisenstr. 54
10117 Berlin
Tel: 0163 986 08 88
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Über den Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V.:
Der 2019 gegründete Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) ist die größte Interessenvertretung der Cannabisbranche in Deutschland. Der BvCW setzt sich für die nachhaltige Entwicklung und Professionalisierung aller Bereiche der Cannabiswirtschaft ein. Der Verband verfolgt unter anderem das Ziel, den legalen Einsatz von Industriehanf und Medizinalcannabis in verschiedenen Bereichen zu fördern und die kontrollierte Legalisierung von Genusscannabis zu begleiten. Der BvCW informiert aktiv über aktuelle Entwicklungen, Forschungsergebnisse und gesetzliche Rahmenbedingungen. Als zentrale Anlaufstelle für Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Interessierte bietet der Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. ein Netzwerk für den konstruktiven Austausch und die gemeinsame Gestaltung einer zukunftsorientierten Cannabisindustrie.