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Hanfrazzia bei Lidl – Polizei beschlagnahmt Produkte, Discounter nimmt Ware aus dem Sortiment

Cannabiswirtschaft kritisiert zunehmende Repression gegenüber Hanflebensmitteln

 

13.08.2021 – (Berlin/Rosenheim)  Der Discounter nahm kürzlich 21 Cannabisprodukte in sein Sortiment auf und betonte, diese seien alle frei von THC und CBD, der Verkauf somit völlig legal und ein Rausch ausgeschlossen. Einem Bericht der AZ München zufolge nahm die Polizei im bayerischen Rosenheim dies zum Anlaß, eine Razzia bei Lidl durchzuführen und die Hanfprodukte zu beschlagnahmen. Lidl ließ daraufhin die Produkte aus dem Sortiment nehmen. Derzeit ist noch unklar, ob dies bundesweit geschah. Gegenüber dem BvCW bestätigte Lidl den Vorfall.

Der Anbau von Nutzhanf ist in Deutschland bereits seit dem 16.04.1996 wieder legal. Die Rechtslage hierzu hat sich seither nicht geändert. “Es ist ein positives Signal, dass ein großer Discounter sich dem Thema Hanflebensmittel annimmt. Das nach 25 Jahren jedoch zunehmend Kontrollen und Repressalien gegen Lebensmittelanbieter wegen harmloser Hanfprodukte erfolgen zeigt deutlich, dass Polizei und Staatsanwaltschaften die bestehenden Gesetze ohne Not zunehmend restriktiver auslegen. Somit werden Steuergelder verschwendet und der heimischen Wirtschaft geschadet.“ so Marijn Roersch van der Hoogte, Vizepräsident und Fachbereichskoordinator für Nutzhanf & Lebensmittel des Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW). “Auch Mitglieder im BvCW waren in der Vergangenheit von solchem Vorgehen betroffen. Diese Maßnahmen atmen noch den Geist längst überholter Verbotspolitik”, so Roersch van der Hoogte weiter. 

Jürgen Neumeyer, Geschäftsführer des BvCW ergänzt: “Das Vorgehen etlicher regionaler Ermittlungsbehörden ist unverhältnismäßig und überflüssig. Es zeigt aber deutlich, dass auf Ebene des Gesetzgebers eine Klarstellung erforderlich ist. Unser Ziel ist klar: Nutzhanf muss endlich raus aus dem Betäubungsmittelgesetz. Gut, dass bald Bundestagswahl ist!

Hanf als Lebensmittel gehört seit Jahrtausenden zu unserer Kultur. Nach einer Zeit strikter Repression hatte der Bundesgesetzgeber mit der Wiedererlaubnis des EU-zertifizierten Nutzhanfs auch die Möglichkeit zur Herstellung von hanfhaltigen Lebensmitteln eröffnet. Dies wurde auch vom BGH (AZ: 6 StR 240/20) im März 2021 erneut betont.

Das BvCW-Positionspapier “Hanf als nachwachsender Rohstoff” des Fachbereichs Nutzhanf & Lebensmittel finden Sie: hier

Die Cannabiswirtschaft hat Fragen an die Parteien – auch zu Hanf als Lebensmittel – in Form von Wahlprüfsteinen gestellt (siehe hier). Die Antworten der Parteien werden in Kürze veröffentlicht.