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GKV-BStabG: Cannabiswirtschaft kritisiert Versorgungsverschlechterung für Schwerkranke und Kostensteigerungen – Bundesrat muss sich für Nachbesserungen einsetzen

Medizinalcannabisblüten werden durch teurere Fertigarzeimittel ersetzt, schwerkranke Cannabispatientinnen und -patienten müssen etablierte Therapien abbrechen

Berlin, 10.07.2026: Mit dem heute vom Bundestag beschlossenen GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (BStabG) wird der Zugang zu individuellen Cannabis-Therapien massiv erschwert. Durch die Neufassung von § 31 Abs. 6 SGB V werden Medizinalcannabisextrakte und Isolate wie Dronabinol zu einer nachgelagerten Option herabgestuft. Eine Erstattung der Kosten für Extrakte durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ist künftig erst nach einem sechsmonatigen Therapieversuch mit zugelassenen Cannabis-Fertigarzneimitteln zulässig.

Der Geschäftsführer des BvCW, Michael Greif, kritisiert die Entscheidung deutlich: “Die Neuregelung verfehlt ihr eigentliches Ziel vollkommen. Die Kosten für die Krankenkassen werden dadurch voraussichtlich steigen statt sinken, weil individuelle Rezepturen oft wirtschaftlicher sind als teure Fertigarzneimittel. Gleichzeitig wird die Therapiehoheit der Ärzteschaft im Medizinalcannabisbereich massiv beschnitten.“ 

Kathrin Konyen, Fachbereichskoordinatorin Medizinalcannabis beim BvCW ergänzt, dass der Gesetzgeber keinerlei Übergangsregelungen oder Bestandsschutz für laufende Therapien verankert hat:“Ein pauschaler Vorrang von Fertigarzneimitteln zwingt Ärztinnen und Ärzte in starre Therapieschemata, schafft zusätzliche Bürokratie und gefährdet den Behandlungserfolg. Therapieentscheidungen müssen sich am individuellen medizinischen Bedarf orientieren – nicht an pauschalen Vorgaben. Ein Vorrang wäre medizinisch nur sinnvoll, wenn für die konkrete Erkrankung ein zugelassenes, lieferbares Präparat existiert und keine medizinischen Einwände bestehen.“

Die GKV-Ausgaben für Medizinalcannabis – 2025 rund 205 Millionen Euro für Blüten und Extrakte – sind gemessen an der bis 2030 prognostizierten GKV-Gesamtlücke von bis zu 40 Milliarden Euro verschwindend gering. Die Erwartung signifikanter Einsparungen blendet immense Folgekosten aus. Da sich viele chronisch Schwerkranke eine Selbstzahler-Therapie nicht leisten können, drohen höhere Kosten durch Fertigarzneimittel und Extrakte, die Abwanderung in den Schwarzmarkt oder Eigenanbau über das erlaubte Maß von 50 Gramm hinaus, oder das Ausweichen auf Opioide mit deutlich höheren Abhängigkeits- und Folgekostenrisiken für das Gesundheitssystem.

Der BvCW appelliert daher an die Bundesländer, im weiteren Verfahren im Bundesrat auf eine praxisnahe Korrektur dieser spezifischen Regelung hinzuwirken. Dem Bundesrat und dem Bundesgesundheitsministerium bietet der Verband eine konstruktive Begleitung an, um folgende Kernpunkte nachzubessern:

  • Erhalt der Therapiefreiheit: Die pauschale sechsmonatige Testphase sollte gestrichen oder zumindest deutlich gekürzt werden. Die Entscheidung, ob ein Fertigarzneimittel oder eine individuelle Medikation (wie Blüten oder Extrakte) medizinisch am besten geeignet ist, muss allein bei den behandelnden Ärztinnen und Ärzten liegen. Zur Klärung, ob ein Fertigarzneimittel wirkt, reicht zudem ein deutlich kürzerer Zeitraum aus; Patientinnen und Patienten über Monate hinweg zu einer ggfs. nicht wirksamen Therapie zu zwingen ist unzumutbar.
  • Hilfsweise Verankerung von Öffnungsklauseln: Sollte die Frist nicht gänzlich fallen, müssen gesetzliche Ausnahmen greifen: Bei Unverträglichkeit, Kontraindikation, fehlendem Ansprechen oder ungeeigneter Darreichungsform (z.B. wenn eine Inhalation bei Schmerzspitzen nötig ist) muss eine Rezeptur weiterhin direkt verordnet und erstattet werden. 
  • Rechtssicherer Bestandsschutz: Für alle laufenden Therapien sollte zwingend eine Übergangsregelung verankert werden, um schwerkranke Menschen vor einem gesundheitlich unverantwortlichen Behandlungsabbruch zu schützen.

Ansprechpartner:

Kathrin Konyen (BvCW Fachbereichskoordinatorin Medizinalcannabis): 0173 67 90 782
Michael Greif (BvCW Geschäftsführer): 01525 1895679

VisdP: Dirk Heitepriem
Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V.
Luisenstr. 54
10117 Berlin

 

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Über den Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V.:

Der 2019 gegründete Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) ist die größte Interessenvertretung der Cannabisbranche in Deutschland. Der BvCW setzt sich für die nachhaltige Entwicklung und Professionalisierung aller Bereiche der Cannabiswirtschaft ein. Der Verband verfolgt unter anderem das Ziel, den legalen Einsatz von Industriehanf und Medizinalcannabis in verschiedenen Bereichen zu fördern und die kontrollierte Legalisierung von Genusscannabis zu begleiten. Der BvCW informiert aktiv über aktuelle Entwicklungen, Forschungsergebnisse und gesetzliche Rahmenbedingungen. Als zentrale Anlaufstelle für Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Interessierte bietet der Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. ein Netzwerk für den konstruktiven Austausch und die gemeinsame Gestaltung einer zukunftsorientierten Cannabisindustrie. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Webseite.