Ein Jahr Cannabisgesetz: Branchenverband zieht positive Zwischenbilanz
Versorgung von Patienten vereinfacht, Konsumenten entkriminalisiert und Cannabis-Eigenanbau boomt
Berlin, 31.03.2025: Am 1. April 2024 trat das Cannabisgesetz (CanG) in Kraft. Es legalisierte den privaten Eigenanbau, Anbauvereinigungen und den Besitz kleiner Mengen Cannabis. Zugleich wurde Medizinalcannabis durch die Herausnahme aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG) entbürokratisiert und die ärztliche Verschreibung – insbesondere für Selbstzahlende – erleichtert. Dies führte neben einer besseren Versorgung von Patientinnen und Patienten unmittelbar zu einem Boom beim Eigenanbau, Samen und entsprechendem Zubehör (Dünger, Leuchten, Anbauzelte etc.). Diese Produkte waren über Wochen und teils Monate ausverkauft. In einer repräsentativen Umfrage gaben 11 Prozent der Teilnehmenden an, Cannabis selbst zu Hause anbauen zu wollen. Seit 01.07.2024 sind Anbauclubs mit bis zu 500 Mitgliedern möglich, genehmigt sind aktuell mindestens 133, über 400 weitere Anträge sind noch in Bearbeitung. Die gesamte Cannabisbranche wird 2025 wahrscheinlich einen Umsatz von rund einer Milliarde Euro erzielen und konnte bereits weit über 100 Millionen Euro an Investitionsgeldern aus dem Ausland anziehen. Ein gemeinsames Factsheet von BvCW und BPC (Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e.V.) ist hier abrufbar.
In 2024 kam der Großteil der rund 300 Millionen Euro an Investitionen in die Cannabiswirtschaft dem Sektor Medizinalcannabis zugute – insgesamt mit über 240 Millionen Euro. Auch aus Sicht des Bundesverbands pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e.V. (BPC) eine erfreuliche Entwicklung: „Die erheblichen Investitionen in den medizinischen Cannabisbereich unterstreichen die wachsende Bedeutung dieses Sektors für die nachhaltige Gesundheitsversorgung in Deutschland. Eine starke Entwicklung, die maßgeblich zur Sicherstellung der Patientenversorgung mit qualitätsgesicherten Arzneimitteln auf Cannabinoidbasis beiträgt“, so Antonia Menzel, Vorstandsvorsitzende des BPC.
Das neue Gesetz hat Arbeitsplätze geschaffen und Wirtschaftswachstum generiert. Der Schwarzmarkt wird zunehmend zurückgedrängt, wobei es Zeit braucht, bis die Wirkung vollends zu sehen ist.
Ein vollständige Legalisierung erfolgte jedoch nicht. Stattdessen sollten wissenschaftliche Modellprojekte zur regulierten Abgabe von Cannabis folgen. Zahlreiche Kommunen und Bundesländer signalisierten hierzu ihr Interesse. Im Dezember 2024 wurde durch die Konsumcannabis-Wissenschafts-Zuständigkeitsverordnung die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als zuständige Behörde hierzu definiert. Um eine hohe Antragsqualität zu unterstützen, hat der BvCW hat eine Checkliste hierzu erstellt. Bislang erfolgte noch keine Modellprojektgenehmigung.
“Der Grund, warum Genusscannabis einst verboten wurde, ist der Gesundheitsschutz. Die Idee, dass durch das Strafrecht der Konsum beendet werden kann, ist jedoch gescheitert. Im Gegenteil sind die Gesundheitsgefahren durch gefährliche Beimengungen auf dem unkontrollierten Schwarzmarkt weitaus größer. Diesen wollen wir weiter zurückdrängen und durch einen regulierten Markt mit Alters- und Qualitätskontrollen ersetzen. Befürchtungen, dass durch die Reform beispielsweise die Mocro-Mafia in NRW gestärkt werden würde, stellten sich als haltlos heraus”, sagt Michael Greif, Geschäftsführer des BvCW.
Dirk Heitepriem, Präsident des BvCW, ergänzt: “Die Teil-Legalisierung von Cannabis in Deutschland ist ein Paradigmenwechsel, der wirtschaftliche Impulse gesetzt, die Versorgung von Patientinnen und Patienten verbessert, den Verbraucherschutz gestärkt und neue Forschungsmöglichkeiten geschaffen hat. Als nächsten Schritt sollte endlich die unsinnige “Rauschklausel” für Nutzhanf gestrichen und wissenschaftliche Modellprojekte zur regulierten Abgabe genehmigt werden.”
Ansprechpartner/innen für die Presse:
Dr. Armin Prasch
Fachbereichskoordinator Medizinalcannabis des Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW)
Telefon: 01522 8815993
E-Mail: ap@cannabiswirtschaft.de
Antonia Menzel
Vorstandsvorsitzende des Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e.V. (BPC)
Telefon: 0162 666 1104
E-Mail: menzel@bpc-deutschland.de
Ansprechpartner:
Dirk Heitepriem (Präsident): 0170 64 00 306
Michael Greif (Interims-Geschäftsführer): 01525 1895679
VisdP: Dirk Heitepriem
Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V.
Luisenstr. 54
10117 Berlin
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Über den Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V.:
Der 2019 gegründete Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) ist die größte Interessenvertretung der Cannabisbranche in Deutschland. Der BvCW setzt sich für die nachhaltige Entwicklung und Professionalisierung aller Bereiche der Cannabiswirtschaft ein. Der Verband verfolgt unter anderem das Ziel, den legalen Einsatz von Industriehanf und Medizinalcannabis in verschiedenen Bereichen zu fördern und die kontrollierte Legalisierung von Genusscannabis zu begleiten. Der BvCW informiert aktiv über aktuelle Entwicklungen, Forschungsergebnisse und gesetzliche Rahmenbedingungen. Als zentrale Anlaufstelle für Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Interessierte bietet der Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. ein Netzwerk für den konstruktiven Austausch und die gemeinsame Gestaltung einer zukunftsorientierten Cannabisindustrie. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Webseite.
Über den Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e.V.:
Der Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e. V. (BPC) ist die Stimme der pharmazeutischen Cannabinoidunternehmen in Deutschland. Der Verband bündelt die Expertise seiner Mitgliedsunternehmen, um Patient:innen in Deutschland die bestmögliche Versorgung mit qualitätsgesichertem medizinischen Cannabis zu ermöglichen. Hierfür setzt sich der Verband aktiv für Forschungsförderung, eine zukunftsfähige Weiterentwicklung von Cannabinoidtherapien, ideale Anbau- und Versorgungsstrukturen von Medizinalcannabis sowie Aufklärung und Weiterbildung ein.