Der Weg ist frei für Cannabis-Modellprojekte
Cannabiswirtschaft begrüßt neue Verordnung und ruft zur zügigen Antragsstellung auf, mindestens 27 Kommunen und Bundesländer sind interessiert
Berlin, 11.12.2024: Das von Minister Cem Özdemir (Die Grünen) geführte Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat heute eine Verordnung erlassen, die die Zuständigkeiten für Modellprojektanträge regelt. Somit ist der Weg frei, um Anträge für wissenschaftliche Modellprojekte zur legalen Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene abzugeben.
Der Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) ruft hierzu interessierte Hochschulen und Unternehmen auf, zeitnah Anträge hierzu einzureichen. Details zur Antragsstellung können der Internetseite des Ministeriums entnommen werden.
Bundesweit haben mindestens 27 Kommunen und Bundesländer ihr Interesse an Cannabis Modellprojekten bekundet. Der BvCW hat hierzu eine Liste veröffentlicht. Über diese Liste hinaus sind auch zahlreiche Unternehmen und Universitäten an einer Antragstellung interessiert.
„Wir freuen uns sehr, dass dieser wichtige Schritt erfolgte. Durch verschiedene Forschungsprojekte wird eine neue Bandbreite an Kenntnissen ermöglicht, wie eine zukünftige, bestmögliche Regulierung des Genusscannabismarktes aussehen kann. Das ist ein wesentlicher Beitrag, um mittel- bis langfristig den Schwarzmarkt deutlich zurück zu drängen“, so Dirk Heitepriem, Präsident des Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW).
“Kein Schwarzmarktdealer fragt nach dem Ausweis. Im Rahmen dieser Modellprojekte wird es hingegen – wie auch in den Cannabis Anbauvereinigungen – strenge Alterskontrollen geben. Sichere Bezugsquellen werden Qualität gewährleisten und somit die größten Gesundheitsrisiken – Beimengungen und Streckmittel – ausschließen”, ergänzt Michael Greif, Geschäftsführer des BvCW.
Die Rechtsgrundlage für die Verordnung hatte die Bundesregierung bereits im Cannabisgesetz verankert, dass am 01.04.2024 in Kraft trat. Im April 2024 wurde der erste Entwurf der Konsumcannabis-Wissenschafts-Zuständigkeitsverordnung (KCanWV) zur Stellungnahme an den BvCW gesandt, die BvCW Stellungnahme erfolgte im Mai. Seither warteten viele Akteure aus dem Cannabisbereich auf die heutige Veröffentlichung.
Ansprechpartner:
Dirk Heitepriem (Präsident): 0170 64 00 306
Michael Greif (Interims-Geschäftsführer): 01525 1895679
VisdP: Dirk Heitepriem
Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V.
Luisenstr. 54
10117 Berlin
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Über den Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V.:
Der 2019 gegründete Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) ist die größte Interessenvertretung der Cannabisbranche in Deutschland. Der BvCW setzt sich für die nachhaltige Entwicklung und Professionalisierung aller Bereiche der Cannabiswirtschaft ein. Der Verband verfolgt unter anderem das Ziel, den legalen Einsatz von Industriehanf und Medizinalcannabis in verschiedenen Bereichen zu fördern und die kontrollierte Legalisierung von Genusscannabis zu begleiten. Der BvCW informiert aktiv über aktuelle Entwicklungen, Forschungsergebnisse und gesetzliche Rahmenbedingungen. Als zentrale Anlaufstelle für Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Interessierte bietet der Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. ein Netzwerk für den konstruktiven Austausch und die gemeinsame Gestaltung einer zukunftsorientierten Cannabisindustrie. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Webseite.