BvCW fordert sachgerechte Abgrenzung von Cannabisstecklingen zu Cannabis
Strafverfahren gegen Stecklingshändler werfen rechtliche Fragen auf
Berlin, 19.03.2025: Der Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) fordert in einem neuen Positionspapier eine eindeutige und sachgerechte Einordnung von Cannabisstecklingen unter Berücksichtigung der hierfür maßgeblichen rechtlichen und fachlichen Grundlagen.
Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) unterscheidet explizit zwischen Cannabis und Vermehrungsmaterial, wozu auch Stecklinge zählen. Dennoch bestehen derzeit erhebliche Unklarheiten darüber, wann eine Pflanze als Cannabis und nicht mehr als Steckling gilt. Besonders problematisch ist die unterschiedliche Rechtsauslegung durch Ermittlungsbehörden und sich zuletzt abzeichnende Entwicklungen in der Rechtsprechung. So sind in vereinzelten behördlichen Verfahren bereits in kleine Anzuchttöpfe gesetzte Jungpflanzen als Cannabis eingestuft worden, obwohl in diesem Stadium der Anbau noch nicht begonnen hat.
Dr. Ferdinand Weis, Vorstandsmitglied des BvCW erklärt: „Der Begriff des Stecklings wird in der Praxis von einigen Behörden viel zu eng und die Cannabisdefinition viel zu weit ausgelegt. Im Ergebnis werden fälschlicherweise mitunter selbst kleine Pflänzchen in Steinwollblöcken oder Anzuchtschalen als Cannabis eingestuft, da es sich bei diesen um “eingepflanzte Setzlinge” handeln soll. Unter welchen Voraussetzungen dann überhaupt noch ein Steckling gegeben sein soll, ist fraglich. Eine derart restriktive Handhabung hatte der Gesetzgeber aber sicherlich nicht beabsichtigt und sie lässt sich auch nicht mit dem allgemeinen Sprachverständnis zum Begriff “Steckling” in Einklang bringen.“
Laut BvCW muss ein Steckling unabhängig vom Anzuchtmedium als solcher anerkannt bleiben. „Es braucht eine klare Definition für den Stecklingsbegriff. Dieser muss sich an der wissenschaftlichen und botanischen Praxis orientieren“, betont Dirk Heitepriem, Präsident des BvCW.
Der BvCW appelliert an Behörden und Politik, Klarheit zu schaffen und den Stecklingsbegriff sachgerecht auszulegen. Das vollständige Positionspapier ist hier abrufbar.
Kontakt für Rückfragen:
- Dr. Ferdinand Weis: dr.weis@kanzlei-engelhard.de
- Prof. Dr. Simone Graeff-Hönninger: graeff@uni-hohenheim.de
- Dr. Judit Pfenning: pfenning@uni-hohenheim.de
Ansprechpartner:
Dirk Heitepriem (Präsident): 0170 64 00 306
Michael Greif (Interims-Geschäftsführer): 01525 1895679
VisdP: Dirk Heitepriem
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Über den Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V.:
Der 2019 gegründete Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) ist die größte Interessenvertretung der Cannabisbranche in Deutschland. Der BvCW setzt sich für die nachhaltige Entwicklung und Professionalisierung aller Bereiche der Cannabiswirtschaft ein. Der Verband verfolgt unter anderem das Ziel, den legalen Einsatz von Industriehanf und Medizinalcannabis in verschiedenen Bereichen zu fördern und die kontrollierte Legalisierung von Genusscannabis zu begleiten. Der BvCW informiert aktiv über aktuelle Entwicklungen, Forschungsergebnisse und gesetzliche Rahmenbedingungen. Als zentrale Anlaufstelle für Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Interessierte bietet der Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. ein Netzwerk für den konstruktiven Austausch und die gemeinsame Gestaltung einer zukunftsorientierten Cannabisindustrie. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Webseite.