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BRANCHENVERBAND CANNABISWIRTSCHAFT E.V. – CANNABISWIRTSCHAFT SCHLÄGT ECKPUNKTE FÜR EINEN GEREGELTEN CBD-MARKT VOR
BvCW: BCD darf nicht Betäubungsmittel werden, stattdessen brauchen wir einen geregelten Markt

10.11.2020 – (Berlin) Der Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) schlägt für Cannabidiol (CBD) die Entwicklung von Grenzwerten vor, die es einerseits erlauben, CBD als Heil- und Arzneimittel einzusetzen und andererseits einen regulierten Marktzugang unterhalb der Apotheke ermöglichen. Bestehende Rechtsunsicherheiten sollen damit abgebaut werden und verlässliche Regularien für Verbraucherschutz, Qualitätskontrollen und einen fairen Marktzugang ermöglicht werden. Hierzu hat der BvCW ein Positionspapier vorgelegt.

Wir brauchen Qualitätsstandards, Jugendschutz und einen klaren rechtlichen Rahmen“, so Dr. Stefan Meyer, Präsident des BvCW. „Gleichzeitig haben wir im Verband Selbstbeschränkungen beschlossen. Auch, um uns von schwarzen Schafen im Markt abzugrenzen.“ so Dr. Meyer weiter.

Die Bundesregierung ist aufgefordert, den Vorschlägen der WHO zu folgen und CBD endgültig aus dem Kontrollregime der internationalen Suchtstoffkontrolle heraus zu nehmen. Wir erwarten sowohl vom BMG als auch vom BMEL, dass sie sich dafür einsetzen, diesen wissenschaftlichen Empfehlungen der WHO zu folgen, und dass sie diese sowohl gegenüber der EU-Kommission als auch auf internationaler Ebene vertreten.

Anfang Dezember sollen beim UNODC die Vorschläge der WHO zur Neubewertung von Cannabis und Cannabinoiden auf internationaler Ebene verabschiedet werden. Weder die Bundesregierung noch die EU-Kommission haben sich hierzu bislang klar positioniert. Die EU-Kommission hatte sich kürzlich in einer sog. „Vorläufigen Einschätzung“ dafür ausgesprochen, CBD als Betäubungsmittel zu betrachten.

Die WHO sagt zur Einstufung von CBD gegenüber den Suchtstoffkontrollabkommen, dass: „Cannabidiol […] weder nach dem Übereinkommen von 1961 noch nach dem Übereinkommen von 1971 die Kriterien für die Kontrolle erfüllt. Da es die Kriterien von 1961 nicht erfüllt, kann es nicht als Betäubungsmittel angesehen werden.“ (E/CN.7/2020/CRP.4, Seite 70)

„Wir freuen uns über jüngste Aussagen von Bundestagsabgeordneten der schwarz-roten Regierungskoalition, sich für einen geregelten CBD-Markt in Deutschland einzusetzen. Die Schwierigkeiten des wachsenden CBD-Marktes in Deutschland und Europa sind offensichtlich auch in der Bundespolitik angekommen. Wir freuen uns nun auf einen konstruktiven Dialog, um die Unsicherheiten abzubauen und zu klaren Marktbedingungen zu kommen. Gegenüber europäischen und weltweiten Regularien droht sonst die heimische CBD-Wirtschaft ins Hintertreffen zu geraten. Das sollte vermieden werden!“ so Jürgen Neumeyer, Geschäftsführer des BvCW.

Anlagen:

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) gibt zu CBD folgende Bewertung ab: „Cannabidiol zeigt kein Missbrauchs- oder Abhängigkeitspotential und die Nebenwirkungen sind minimal.“ (“Cannabidiol shows no potential for abuse or dependence and any ill-effects are minimal.”, E/CN.7/2020/CRP.4, Seite 57).

Stefan Pilsinger, MdB (CDU/CSU, Drogenpolitischer Sprecher):
“Schon jetzt aber ist klar, dass Ärzte, Patienten und Industrie trotz der Gesetzesänderung im März 2017 immer wieder auf große Hürden in der Verschreibung, Erstattung und Herstellung von Cannabinoidarzneimitteln stoßen. Ein einheitlicher Rechtsrahmen und eine vereinfachte Verordnungsfähigkeit von Cannabinoiden können hier Abhilfe schaffen. Auch über innovative Darreichungsformen von Cannabinoidarzneimitteln könnte man nachdenken. Gleichzeitig braucht es weitere Forschung, um die Potenziale von Cannabinoiden noch besser zu verstehen und ausschöpfen zu können. Neben dieser möglichen Nachjustierung sehe ich außerdem Handlungsbedarf bezüglich CBD. Der Markt von der Herstellung bis zum Vertrieb von CBD-Produkten ist nicht reguliert und bewegt sich nicht in einem rechtlich gesicherten Bereich, sondern in einem Graubereich. Hier wäre es sinnvoll, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, um den Umgang mit CBD besser und vor allem sicherer zu machen.“

Dirk Heidenblut, MdB (SPD, Drogenpolitischer Sprecher):
“Und im Übrigen: Auch im Hinblick auf die Cannabinoiden können wir gerne in Kürze mal darüber reden. Auch da würde ich Ihnen durchaus an vielen Stellen folgen. Da müssen wir eine Menge Dinge machen. Aber die kontrollierte Freigabe ist dennoch ein Weg, den wir gehen müssen.” 

Plenarprotokoll 19/186

Die Pressemitteilung finden Sie als PDF-Datei hier.