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BRANCHENVERBAND CANNABISWIRTSCHAFT E.V. (I.G.) – CANNABIS / CBD (CANNABIDIOL*): EU-KOMMISSION VS WHO?
DEUTSCHE CANNABISWIRTSCHAFT IST BESORGT UND FRAGT DIE EU-KOMMISSION ZU POTENTIELLEN DIFFERENZEN GEGENÜBER DER WELTGESUNDHEITSORGANISATION (WHO) IN DER BEWERTUNG VON CBD ALS BETÄUBUNGSMITTEL. DIE EINSCHÄTZUNG DER EU-KOMMISSION KÖNNTE VIELE MARKTTEILNEHMER BEDROHEN.

 

04.09.2020 – (Berlin) „Die Pläne der EU-Kommission, CBD als Betäubungsmittel einzustufen, stehen denen der WHO nach unserer Einschätzung diametral gegenüber. Hier braucht die CBD-Branche Klarheit! Die möglichen Folgen könnten für viele Markteilnehmer im europäischen und deutschen CBD-Markt katastrophal sein.“, so Dr. Stefan Meyer, Präsident des Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW). „Zahlreiche Unternehmen mit vielen Arbeitsplätzen wären von der Umsetzung der sog. ‘vorläufigen Einschätzung’ der EU-Kommission betroffen“, so Dr. Meyer weiter. „Diese Überlegungen widersprechen den Interessen von Verbrauchern, Produzenten, Inverkehrbringern und vielen Behörden gleichermaßen.“

Die EU-Kommission bestätigte dem BvCW in einem Schreiben, dass sie in ihrer „vorläufigen Einschätzung“ Cannabidiol (CBD) als Betäubungsmittel im Sinne der Suchtstoffkontrollabkommen betrachten möchte. Eine endgültige Entscheidung stünde noch aus.

Die WHO sagt zur Einstufung von CBD gegenüber den Suchtstoffkontrollabkommen, dass: „Cannabidiol[…] weder nach dem
Übereinkommen von 1961 noch nach dem Übereinkommen von 1971 die Kriterien für die Kontrolle erfüllt. Da es die Kriterien von 1961 nicht erfüllt, kann es nicht als Betäubungsmittel angesehen werden.“ (E/CN.7/2020/CRP.4, Seite 70)

Nach Auffassung des BvCW und etlichen anderen Organisationen (wie z.B. EIHA oder VCA) entspricht die Einschätzung der EU-Kommission nicht den wissenschaftlichen Grundlagen und sollte daher zurück gezogen werden. Die Cannabiswirtschaft zeigte sich bereits in einem Schreiben an die Bundesregierung besorgt über die mögliche Neueinschätzung der EU-Kommission von CBD als Betäubungsmittel und informierte die drogenpolitischen und landwirtschaftspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Bundestagsfraktionen.

* Cannabidiol (CBD) ist einer der beiden Hauptwirkstoffe in Pflanzen der Gattung Cannabis sativa. CBD wird vor allem aus THC-armen Nutzhanfsorten gewonnen und findet in zahlreichen Produkten Anwendung.

Die vorherige Pressemitteilung des BvCW zum Thema finden Sie hier.
Die Pressemitteilung finden Sie als PDF-Datei hier.

 

Anlage:
Auszüge des Schreiben des BvCW an die EU-Kommission vom 04.09.2020:
[…] Viele Marktteilnehmer der CBD-Branche sind über die Überlegungen der EU-Kommission, CBD als Betäubungsmittel einzustufen, sehr besorgt.

Das Expertengremium der WHO (ECCD) hat 2018 umfangreiche Untersuchungen zu Cannabis und einigen Cannabinoiden veröffentlicht, die zu einer Neubewertung dieser Stoffe durch die WHO führten.

Daraufhin schlägt die WHO dem UN-Generalsekretär am 23. Juli 2018 vor, CBD(-Produkte) nicht der internationalen Drogenkontrolle zu unterwerfen. Dort stellt die WHO fest:

„Es gibt keine Fallberichte über Missbrauch oder Abhängigkeit im Zusammenhang mit der Verwendung von reinem CBD. Mit der Verwendung von CBD wurden keine Probleme im Bereich der öffentlichen Gesundheit in Verbindung gebracht.“ (Seite 3). […]

Seitdem war die Neueinstufung schon auf mehreren Sitzungen der Commission on Narcotic Drugs (CND) Thema. In den Protokollen wird deutlich, dass die EU explizit zum Thema CBD nachgefragt hat und von der WHO diese Antwort erhielt:

“Die empfohlene Ausnahme von der Kontrolle von Cannabidiol besteht darin, dass es weder nach dem Übereinkommen von 1961 noch nach dem Übereinkommen von 1971 die Kriterien für die Kontrolle erfüllt. Da es die Kriterien von 1961 nicht erfüllt, kann es nicht als Betäubungsmittel angesehen werden.“ (E/CN.7/2020/CRP.4, Seite 70) […]

Die EU-Kommission hat die Einschätzung der WHO unseres Erachtens also noch einmal außerordentlich deutlich zusammengefasst bekommen: CBD ist keine Droge (im Sinne der Suchtstoffübereinkommen).

Vor diesen Hintergründen interessieren uns daher die Antworten auf diese Fragen:

1. Inwieweit zweifelt die EU-Kommission an der Kompetenz der WHO zur Einschätzung von CBD?

2. Welchen anderen Institution schreibt die EU-Kommission in Bezug auf die wissenschaftliche Einschätzung gegenüber CBD eine höhere Kompetenz als der WHO zu?

3. Aufgrund welcher Erkenntnisse existieren in der EU-Kommission Überlegungen, CBD als Betäubungsmittel zu betrachten?

4. Wird sich die EU-Kommission einer Neubewertung von Cannabis und anderen Cannabinoide auf internationaler Ebene entgegenstellen? Falls ja, welche Cannabinoide betrifft das? Aus welchen Gründen?