Scroll Top

BVCW BEGRÜSST FDP-VORSCHLAG ZUR ERLEICHTERUNG DES VERFAHRENS IN DER VERORDNUNG VON MEDIZINISCHEM CANNABIs
VERSCHIEDENE INITIATIVEN VERDEUTLICHEN DRINGLICHEN HANDLUNGSBEDARf

 

01.02.2021 – (Berlin) Die FDP-Fraktion hat im Deutschen Bundestag beantragt, den Genehmigungsvorbehalt bei der Medizinalcannabisverschreibung in ein freiwilliges Genehmigungsverfahren umzuwandeln. Bei Vorliegen einer Genehmigung soll zudem künftig ein Regressausschluss gelten. Regresse wegen medizinischem Cannabis sind zwar in der Praxis selten, dennoch stellt die Sorge davor eine Hemmschwelle für viele Ärztinnen und Ärzten dar. Diese Sorge könnte mit der Initiative der FDP-Bundestagsfraktion um Dr. Wieland Schinnenburg ausgeräumt werden. Außerdem würde damit auch für gesetzlich Versicherte eine Verordnung bereits im ersten Termin möglich werden. Den Link zum Antrag finden Sie hier.

Der Geschäftsführer des Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW), Jürgen Neumeyer, erklärt hierzu:

„Als Cannabiswirtschaft begrüßen wir die Initiative der FDP, da die Problematik der hohen Ablehnungsquote von Anträgen zur Cannabistherapie (ca. 40 %) durch die Krankenkassen aufgegriffen wird und ein Vorschlag zur deutlichen Entbürokratisierung in der Verschreibungspraxis vorliegt. Der Beschluss des Antrages würde die Therapiehoheit der Ärztinnen und Ärzte sowie deren Rechtssicherheit stärken, Bürokratie abbauen und den Zugang zu medizinischem Cannabis für die Patientinnen und Patienten verbessern.”

Gegenüber dem BvCW erklärte Dr. Wieland Schinnenburg, Mitglied im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags und Sprecher für Sucht- und Drogenpolitik der FDP-Bundestagsfraktion als Initiator des Antrages:

„Die derzeitige Rechtslage bei der Verordnung von medizinischem Cannabis ist unbefriedigend und trägt weder den wissenschaftlichen Erkenntnissen noch dem tatsächlichen Versorgungsbedarf ausreichend Rechnung. Häufig schwerstkranke Menschen müssen sich bei der Verordnung von medizinischem Cannabis auf Wartezeiten von bis zu fünf Wochen einstellen. Auch schränkt das Genehmigungserfordernis den Arzt unnötig in seiner Therapiehoheit ein. Es ist Zeit, dass eine freiwillige Regressabsicherung an die Stelle verpflichtender Bürokratie tritt. Die Leistungsvoraussetzungen des § 31 Abs. 6 Satz 1 SGB V stellen bereits sicher, dass medizinisches Cannabis nur in eingeschränktem Rahmen verordnet werden kann. Anders als ein vollständiger Wegfall der Genehmigung bietet die gewählte Lösung dem Arzt in schwierig gelagerten Fällen Rechtssicherheit durch ein gesetzlich geregeltes Verfahren. Auch kann sich der Arzt auf die Genehmigungsfiktion des § 13 Abs. 3a SGB V berufen, wenn sich die Krankenkasse zu lang Zeit lässt.“

Die Bundestagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 19/5862) und DIE LINKE (BT-Drs. 19/6196) hatten sich in der Vergangenheit für eine vollständige Abschaffung des Genehmigunsvorbehalts eingesetzt. Dr. Franjo Grotenhermen und Dr. Kirsten Müller-Vahl von der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) äußerten hierzu im Bundestag die Sorge, dass dies zu weniger Verschreibungen führen könnte (Link).

“Nachdem sich somit drei Fraktionen für eine Reform der Regelung ausgesprochen haben, gehen wir als Cannabiswirtschaft von entsprechenden Veränderungen spätestens nach der Bundestagswahl aus. Der Vorschlag der FDP könnte möglicherweise eine Kompromisslösung darstellen” so BvCW-Geschäftsführer Neumeyer weiter.

Kürzlich hatte auch die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS) einen Vorschlag für eine Neuregelung auf Basis von Selektivverträgen mit den Krankenkassen vorgelegt. Mehr dazu z. B. bei der ÄrzteZeitung.