BvCW-Beitragsrechner (ab 2027)
Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder berechnet sich ab 2027 aus dem günstigeren der beiden folgenden Modelle:
0,25 % des Vorjahresumsatzes oder 600 € je Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente / FTE).
Es gilt der jeweils günstigere Wert.
Der Mindestbeitrag beträgt 3.000 € jährlich (2.000 € für Einzelunternehmer ohne Mitarbeiter).
Der Höchstbeitrag beträgt 30.000 € jährlich.
Voraussichtlicher jährlicher Mitgliedsbeitrag: 3.000,00 €
Außerdem besteht die Möglichkeit einer günstigeren außerordentlichen bzw. Fördermitgliedschaft in Höhe von voraussichtlich 750 € jährlich für natürliche Personen und 1.500 € jährlich für juristische Personen.
Mitgliedschaftsrabatte:
Wir bieten Start-Ups einen Rabatt von 33,33 % (⅓) auf das erste Beitragsjahr der ordentlichen Mitgliedschaft. Anderen nationalen oder internationalen Interessenvertretungen/Organisationen/Verbänden bieten wir die Option einer kostenfreien gegenseitigen Mitgliedschaft an. Für gemeinnützige Vereine (z.B. für die Förderung des regionalen Hanfanbaus, der Aufklärung, o.ä.) ist ein Mitglieds-Rabatt von bis zu 60 % möglich. Zudem besteht die Möglichkeit mit einer Sammelmitgliedschaft für kleinere Betriebe (z.B. regionale Landwirtschafts- oder Shop-Zusammenschlüsse) einen regulären (“ordentlichen”) Mitgliedsbeitrag zu teilen.
Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und bitten Sie, sich an uns zu wenden: kontakt@cannabiswirtschaft.de.
