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BvCW-Beitragsrechner (ab 2027)

Der voraussichtliche Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder berechnet sich ab 2027 aus dem günstigeren der beiden folgenden Modelle: 0,25 % des Vorjahresumsatzes oder 600 € je Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente / FTE). Es gilt der jeweils günstigere Wert. Der Mindestbeitrag beträgt 3.000 € jährlich (2.000 € für Einzelunternehmer ohne Mitarbeiter). Der Höchstbeitrag beträgt 30.000 € jährlich.

Voraussichtlicher jährlicher Mitgliedsbeitrag:

Außerdem besteht die Möglichkeit einer günstigeren außerordentlichen bzw. Fördermitgliedschaft in Höhe von voraussichtlich 750 € jährlich für natürliche Personen und 1.500 € jährlich für juristische Personen.