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Fachverbände: Jetzt historische Chance für wettbewerbsfähige deutsche Industriehanf-Wirtschaft (Nutzhanf) im parlamentarischen Verfahren zum Cannabisgesetz (CanG) nutzen
Gemeinsame Pressemitteilung von BvCW, EIHA & NHN

Berlin, 25.10.2023: Das Cannabisgesetz (CanG) soll im November im Bundestag verabschiedet werden. Die Fachverbände begrüßen die damit verbundenen Fortschritte, wie beispielsweise die Herausnahme aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Jedoch gibt es noch wesentliche Verbesserungsbedarfe. Hierzu haben die Fachverbände ein gemeinsames Positionspapier vorgelegt. Die wesentlichen Punkte sind: 

  1. Besonders kritisch wird gesehen, dass ein angeblicher, völlig lebensfremder “Missbrauch zu Rauschzwecken” bei Nutzhanfprodukten weiterhin strafbar sein soll. Diese sogenannte “Rauschklausel” führte bereits zu zahlreichen Verurteilungen von Gewerbetreibenden und Verfahren gegen Landwirte. Somit wird der Anbau und Verkauf von Nutzhanfprodukten, wie Blüten, Hanfblätter und CBD-Ölen unnötig gefährdet, obwohl selbst der Sachverständigenausschuss des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereits 2021 die Änderung dieser unverhältnismäßigen Regelung gefordert hat. Diese überflüssige und wettbewerbsbehindernde Regelung war im Referentenentwurf der Bundesregierung vom 05.07.2023 sinnvollerweise nicht mehr enthalten und tauchte aus unbekannten Gründen wieder im Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vom 16.08.2023 auf.

     

  2. Bezüglich der Begriffsbestimmungen legen die Verbände wert darauf, dass anstelle der aktuell unterschiedlich interpretierbaren Definitionen Zubereitungen ausdrücklich als Nutzhanf definiert werden und Extrakte aus Nutzhanf generell ausdrücklich erlaubt werden, um einen rechtssicheren Vertrieb von in Deutschland hergestellten, qualitativ hochwertigen CBD-Produkte, Vollspektrumextrakte u. a. zu ermöglichen. Dies sei auch ein Gebot der Rationalität und Vernunft, da es keine Gesundheitsgefahren durch Nutzhanfprodukte gebe.

     

  3. Zudem sollte die Chance zum Bürokratieabbau genutzt werden, insbesondere die in § 25 (1) GAPInVeKoS geregelte verpflichtenden Blühmeldungen und Erntefreigaben könnten nun komplett abgeschafft und bei Bedarf durch Stichprobenprüfungen ersetzt werden. Auch die vorgeschriebene postalische Einsendung der Saatgutetiketten könnte durch eine digitale Belegeinsendung (Etikett, Rechnung oder Lieferschein) oder eine Aufbewahrungspflicht mit Stichprobenprüfungen ersetzt werden. Ein weiterer Fortschritt wären zudem automatisierte Datenabrufe der InVeKoS-Daten der Landwirte durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Kein anderes landwirtschaftliches Produkt ist in Deutschland so streng reguliert wie Nutzhanf. In der Praxis hat dies erhebliche negative Konsequenzen für die Landwirte.

     

  4. Außerdem besteht mit der Änderung die Möglichkeit, den erlaubten THC-Grenzwert für Industriehanf von 0,3 auf 1,0 % anzupassen, wie es bereits in Tschechien und der Schweiz der Fall ist. Somit würden die Forschung- und Entwicklungsmöglichkeiten für Sortenvielfalt und Qualität vor allem von Saatgut für den Anbau in Deutschland deutlich verbessert. Der Grenzwert sollte zudem nur das Endprodukt betreffen, Roh- und Zwischenprodukte für den B2B-Bereich zur Weiterverarbeitung sollten höhere Werte aufweisen dürfen.

     

  5. Für die möglichst vollständige landwirtschaftliche Nutzung der Industriehanfprodukte ist es wichtig, dass Hanföl, Hanfkörner und Hanffasern wie auch Blüten und Blätter wieder in die Positivliste für Einzelfuttermittel aufgenommen werden. Um einen potentiellen Übergang von THC in Lebensmittel (“Carry-over-Effekt”) zu vermeiden, sollte ein Fütterungsverbot an laktierende Tiere, deren Milch der Humanernährung dienen (also Kuh, Ziege, Schaf, Stute usw.), ausgesprochen werden.

Hierzu erklären die Verbandsvertreter: 

Marijn Roersch van der Hoogte, Vizepräsident und Fachbereichskoordinator Nutzhanf & Lebensmittel (BvCW e. V.): “Wir sehen hier eine historische Chance, endlich statt bürokratischer Fesseln und strafrechtlicher Risiken die volle Entfaltung der nachhaltigen Potentiale der Nutzhanfpflanze zu ermöglichen und somit Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Staaten auszuräumen.” 

Daniel Kruse, Präsident (EIHA e.V.): “Die neue deutsche Gesetzgebung sollte sich an geltendes europäisches Recht anpassen und anerkennen, dass von europäischen Industriehanfsorten keine Missbrauchsgefahr ausgeht. Der in Deutsch als “nützlicher Hanf” bezeichnete Rohstoff muss industriell rechtssicher weiterverarbeitet und auch extrahiert werden können, um daraus vermarktungsfähige Produkte wie Lebensmittel, Zubereitungen und klimaneutrale Werkstoffe herstellen zu können.“ 

Aaron Kamperschroer, Geschäftsführer (NHN e.V.): “In einer nachhaltigen Wirtschaft wird Hanf nicht nur Fasern und Öl liefern, sondern auch die Grundlage für einen wichtigen industriellen Fortschritt sein, die unsere Welt auf ökologisch verantwortliche Weise erneuert und den Menschen zugute kommt.”

Die Einsatzmöglichkeit von Hanf als nachwachsenden Rohstoff sind vielfältig, hierzu gehören insbesondere: Bau- und Dämmstoffe (Kalk, Beton, Steine, Verkleidungsplatten etc.), Bekleidung und technische Textilien (z. B. Faserverbundstoffe), Kosmetika & Körperpflegeprodukte (Salben, Cremes, Shampoos, Lotionen etc.), Nahrungsmittel (Speiseöl, Tee, Proteinpulver, Milchersatz, Bier uva.), Papier, Bioplastik, ätherische und technische Öle sowie die Bodenregeneration. 

Das gemeinsame Verbändepapier finden Sie hier.

Die Verbände haben hierzu in ausführlicheren Stellungnahmen ihre umfangreichen Änderungsvorschläge dargelegt: 

BvCW:
ELEMENTE Band 36: Stellungnahme Kabinettsbeschluss CanG
ELEMENTE Band 34: Positionspapier – Hanf als Lebensmittel
ELEMENTE Band 31: Positionspapier – Agrarförderung für Nutzhanf
ELEMENTE Band 21: Warum es praktisch ausgeschlossen ist, dass Nutzhanf zu    Rauschzwecken missbraucht wird
ELEMENTE Band 19: Nutzhanf in Deutschland – Übersicht in Zahlen
ELEMENTE Band 12: Hanf als nachwachsender Rohstoff – Positionen und Forderungen aus dem Fachbereich Nutzhanf & Lebensmittel
ELEMENTE Band 4: Für einen geregelten CBD Markt

EIHA:
EIHA Stellungnahme zum Kabinettsentwurf 

NHN:
Stellungnahme zum Cannabisgesetz
Presseinfo Legalisierungsprozess Cannabis und Nutzhanf

 

Fachverbände & Ansprechpartner: 

Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW)
Jürgen Neumeyer, Geschäftsführer
Mobil: 0163 986 08 88
E-Mail: jn@cannabiswirtschaft.de 
Webseite: cannabiswirtschaft.de 

Der BvCW ist die Stimme der Cannabiswirtschaft in Deutschland und vertritt alle Branchensegmente und Unternehmensgrößen gegenüber Politik und Verwaltung. Unsere Fachbereiche gliedern sich in „Genussmittelregulierung“, „Nutzhanf & Lebensmittel“, „Medizinalcannabis“, „CBD et al.“ sowie “Technik, Handel & Dienstleistung”. Wir bündeln industriepolitische, technologische, wissenschaftliche und wirtschaftliche Expertise und setzen uns für bessere politischen Rahmenbedingungen ein.


European Industrial Hemp Association (EIHA)
Daniel Kruse, Präsident
E-Mail: daniel.kruse@eiha.org
Webseite: eiha.org

Der europäische Fachverband der Hanfindustrie vertritt die gemeinsamen Interessen von Hanfbauern, -produzenten und -händlern, die mit Hanffasern, -schäben, -samen, -öl, -blättern und Cannabinoiden arbeiten. Unsere Hauptaufgabe ist es, den Hanfsektor in der EU und auf internationaler Ebene zu vertreten, zu unterstützen und zu schützen. EIHA deckt verschiedene Anwendungsbereiche von Hanf ab, insbesondere die Verwendung für Textilien, Baumaterialien, Papier, Kosmetika, Futtermittel, Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel.

 

Nutzhanf-Netzwerk e.V. (NHN)
Aaron Kamperschroer, Geschäftsführer
Mobil: 01578 2499892
E-Mail: ak@nutzhanfnetzwerk.de
Webseite: nutzhanfnetzwerk.de

Das Nutzhanf-Netzwerk e.V. (NHN) setzt sich für die gemeinsamen Interessen von Hanfanbauern und Weiterverarbeitern ein, die mit Fasern, Schäben, Samen, Blättern und anderen Komponenten der Hanfpflanzen arbeiten. Die Hauptaufgabe des NHN ist es, den nachhaltigen Hanfanbau weiter vorwärts zu bringen. Dabei unterstützt der Verein mit Wissen, Beratung und Erfahrung. Der Vorstand besteht aus mehreren Experten, die die Bedeutung der Pflanze für Menschen, Tier und Natur verstehen.