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BRANCHENVERBAND CANNABISWIRTSCHAFT E.V. (I.G.) – CANNABISWIRTSCHAFT ZEIGT SICH BESORGT ÜBER GEPLANTE NEUBEWERTUNG DER EU-KOMMISSION VON CANNABIDIOL (CBD) ALS BETÄUBUNGSMITTEL
EIN WIRTSCHAFTSZWEIG DER INDUSTRIE IST GEFÄHRDET.

17.08.2020 – (Berlin) Der Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. hat in einem Schreiben an die Fachminister der Bundesregierung vor einer möglichen Neueinstufung von Cannabidiol (CBD) als Betäubungsmittel durch die EU-Kommission gewarnt.

Dr. Stefan Meyer, Präsident des BvCW hierzu:

„Eine Neueinstufung von CBD als Betäubungsmittel würde die wachstumsstarke CBD-Branche gefährden. Es liegen keinerlei wissenschaftlichen Erkenntnisse vor, die es sinnhaft erscheinen lassen, CBD als Betäubungsmittel zu deklarieren. Niemand braucht einen weiteren Schwarzmarkt. Stattdessen würden wir uns als Cannabiswirtschaft darüber freuen, zusammen mit der Bundesregierung über praktikable und sinnvoll regulierte Marktbedingungen für cannabinoidhaltige Produkte in Deutschland und der EU zu reden. Dazu gehört auch die Selbstregulierung der Branche und die Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher durch Qualitätsstandards. Manche Überregulierungen müssen fallen, andere Standards sollten hinzukommen.“

Zuvor hat der BvCW auf Nachfrage eine Bestätigung durch den Sprecher der Europäischen Kommission in Deutschland, Reinhard Hönighaus, erhalten. Hier heißt es u.a.:

„In Bezug auf CBD, das aus den blühenden und fruchtenden Spitzen der Hanfpflanze (Cannabis sativa L.) gewonnen wurde, hat die Kommission die Antragsteller über ihre vorläufigen Ansichten informiert und sie aufgefordert, bis Anfang September Stellung zu nehmen. Die Kommission wird anschließend über die Gültigkeit der betreffenden Anträge entscheiden“.

Laut EU-Kommission könnte CBD infolge der vorläufigen Ansicht “gemäß dem Allgemeinen Lebensmittelgesetz nicht als „Lebensmittel“ eingestuft werden und würden nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung über neuartige Lebensmittel fallen”, so der Sprecher.

Der Branchenverband Cannabiswirtschaft informierte ebenfalls die Fachpolitiker im Bundestag.

Mit einem Musterschreiben an regionale Abgeordnete könnten, so der BvCW, betroffene Unternehmen auf die noch ausstehende endgültige Entscheidung der EU-Kommission Einfluss nehmen.

Die Pressemitteilung finden Sie als PDF-Datei hier.