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Rückblick Cannabisgesetz "Säule 1"- Parlamentarischer Verlauf

Der Gesetzentwurf sieht vor, den Besitz, Erwerb und Anbau von Cannabis unter spezifizierten Bedingungen und Mengen zu entkriminalisieren.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Bundesjustizminister Marco Buschmann betrachten den bisherigen restriktiven Ansatz in Bezug auf Cannabis als nicht zielführend. Der Hauptzweck dieses Gesetzentwurfs ist die Reduzierung des Schwarzmarktes und die Minimierung gesundheitlicher Risiken durch kontaminiertes Cannabis.

Der aktuelle Gesetzentwurf stellt die erste Phase eines zweistufigen Modells dar, das vom Bundesgesundheitsminister vorgeschlagen wird. In dieser Phase wird der private und gemeinschaftliche Anbau von Cannabis ohne Gewinnabsicht ermöglicht. Dies beinhaltet den gemeinschaftlichen Anbau in Vereinen und eine begrenzte Legalisierung, die sich auf die in Deutschland gängigen Cannabisprodukte, wie Marihuana und Haschisch, konzentriert.

Der Entwurf legt fest, dass nicht gewinnorientierte Gruppierungen, sogenannte Cannabis-Clubs, berechtigt sind, Cannabis für den Eigenkonsum ihrer Mitglieder anzubauen und zu verteilen. Diese Clubs müssen als Genossenschaften organisiert sein, wobei die Mitgliederzahl auf 500 begrenzt ist. Mitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein und einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Es gibt detaillierte Vorgaben bezüglich der Menge an Cannabis, die an Mitglieder abgegeben werden kann. Zudem sind Cannabis-Clubs verpflichtet, Gesundheits- und Jugendschutzrichtlinien zu implementieren und einen Beauftragten für Suchtprävention und -schutz zu ernennen.

Ein weiterer Aspekt des Entwurfs ist die Entfernung von Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz (BTMG), wodurch es nicht mehr als verbotene Substanz gelten würde. Dennoch bleiben Besitz und Konsum unter bestimmten Umständen strafbar.

Ein signifikanter Punkt des Entwurfs ermöglicht Personen, die in der Vergangenheit wegen Cannabisdelikten verurteilt wurden, ihre Strafen aus dem Bundeszentralregister entfernen zu lassen. Eine Überprüfung des Gesetzes ist nach vier Jahren vorgesehen.

Es ist zu betonen, dass der aktuelle Entwurf hinter den ursprünglichen Plänen des Gesundheitsministers zurückbleibt. Ein ursprünglich geplanter bundesweiter Verkauf von Cannabis in Fachgeschäften wurde aufgrund potenzieller rechtlicher Bedenken verschoben.

Die Bundesregierung beabsichtigt, das Gesetz nach der Sommerpause zu verabschieden und es bis zum 1. Januar 2024 in Kraft treten zu lassen. Ein weiterer Gesetzentwurf, der eine umfassendere Legalisierung von Cannabis vorsieht, soll in Abstimmung mit europäischen Mitgliedsstaaten und den Vereinten Nationen in der Zukunft vorgelegt werden.

Eckdaten
StatusVerabschiedet
InitiativeBundesregierung, BMG
AusschussBundestag - Ausschuss für Gesundheit (Federführend),
Bundestag - Ausschuss für Inneres und Heimat (Stellungnehmend),
Bundestag - Rechtsausschuss (Stellungnehmend),
Bundestag - Finanzausschuss (Stellungnehmend),
Bundestag - Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft (Stellungnehmend),
Bundestag - Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Stellungnehmend),
Bundestag - Verkehrsausschuss (Stellungnehmend),
Bundestag - Haushaltsausschuss (Stellungnehmend)
Berichte
DatumBericht
Eckpunktepapier 1 - 2022-10-25Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 26.10.2022 ein Eckpunktepapier zur Legalisierung von Cannabis gebilligt. Bevor ein Gesetzentwurf vorgelegt wird plant die Bundesregierung, die konkreten Pläne der EU-Kommission vorzulegen. Denn die Bundesregierung ist unsicher, ob die Legalisierungspläne mit EU-Regelungen vereinbar sind. Erst nach der Entscheidung der EU-Kommission plant die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorzulegen. Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach (SPD) rechnet mit einer Legalisierung von Cannabis frühestens ab 2024.
Eckpunktepapier 2 - 2023-04-10Am Mittwoch, 12. April, haben Gesundheitsminister Karl Lauterbach und Agrarminister Cem Özdemir die Eckpunkte zur Legalisierung von Cannabis in Deutschland vorgestellt. Das vorgelegte Eckpunktepapier sieht zwei Säulen vor und ist weniger weitreichend im Vergleich zu einem Eckpunktepapier des BMG aus Oktober 2022. Die erste Säule sieht die Einführung von nicht-gewinnorientierten Vereinen vor, die gemeinschaftlich Cannabis zu Genusszwecken anbauen und an Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben dürfen. Maximal 25 Gramm Genusscannabis zum Eigenkonsum sollen straffrei sein. In früheren Plänen waren noch 30 Gramm vorgesehen. Die zweite Säule beinhaltet die Einführung von lizenzierten Fachgeschäften für den legalen Verkauf von Cannabis ab 18 Jahren. Diese Fachgeschäfte sollen jedoch zunächst nicht eingeführt werden. Zunächst ist die Abgabe von Cannabis in Geschäften in einem zweiten Schritt vorgesehen, allerdings nur noch wissenschaftlich begleitet und in regionalen Modellprojekten. Diese zweite Säule der geplanten Legalisierung ist erwartbar weiterhin notifizierungspflichtig, was bedeutet, dass die EU bei der Entscheidungsfindung beteiligt sein wird. Ein bundesweiter, freier Cannabis-Verkauf wäre erst nach einer fünfjährigen Testphase und einer erneuten Zustimmung der EU-Kommission möglich. Lauterbach und Özdemir betonen, dass die Bundesregierung in der EU mit gleichgesinnten Ländern darum wirbt, bis dahin die europäischen Regeln zu verändern. Auf Basis der vorliegenden Eckpunkte plant die Bundesregierung kurzfristig einen Gesetzentwurf vorzulegen.
Referentenentwurf 1 - 2023-04-26Die Bundesregierung plant mit einem neuen Gesetzentwurf eine umfassende Überarbeitung der Cannabis-Gesetzgebung in Deutschland. Das "Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften", kurz CannabG, zielt auf die Entkriminalisierung von Cannabis-Konsument. Der hier vorliegende 84-seitige Referentenentwurf, aus dem Bundesministerium der Gesundheit (BMG), umfasst zehn Artikel und zahlreiche Änderungen bestehender Gesetze. Der Entwurf weist den 28.04.2023, 14:26 Uhr als aktuellen Bearbeitungsstand auf und befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung.
1. Durchgang - 2023-09-28Am 29. September 2023 äußerte sich der Bundesrat zu den Regierungsplänen bezüglich einer Legalisierung von Cannabis. Ein zentraler Punkt seiner Stellungnahme war die Forderung, die Kontroll- und Vollzugsaufgaben so zu regeln, dass für die Länder kein zusätzlicher Personal- und Finanzbedarf entsteht. Des Weiteren betonte der Bundesrat die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Verkehrsunfallprävention, die Festlegung von Sicherheitsstandards für Anbaueinrichtungen sowie gesetzlich vorgeschriebene Mindeststandards für die Erstellung von Gesundheits- und Jugendschutzkonzepten.

Die Ausschank, Abgabe und der Konsum alkoholischer Getränke sollen in Anbauvereinigungen untersagt werden. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren wünscht sich der Bundesrat eine Überprüfung der jugendschutzrelevanten Regelungen hinsichtlich ihrer Praxistauglichkeit und Umsetzbarkeit. In der aktuellen Fassung des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs sieht der Bundesrat ein strukturelles Vollzugsdefizit. Darüber hinaus mahnt er die Schließung von Strafbarkeitslücken an, um eine effektive Umsetzung und Kontrolle der neuen Gesetzgebung zu gewährleisten.
Gegenäußerung der BRg zur Stellungnahme des BR - 2023-10-10In der Gegenäußerung auf die Stellungnahme des Bundesrates bezüglich des Gesetzentwurfs zur Cannabis-Legalisierung unterstreicht die Bundesregierung ihre Position zu mehreren
kritischen Punkten, die von der Länderkammer hervorgehoben wurden.

Erstens weist die Bundesregierung die Bedenken bezüglich des erhöhten Vollzugsaufwands zurück. Sie argumentiert, dass die erwartete Anzahl von 3.000 Anbauvereinigungen erst nach fünf Jahren erreicht werde, was den Ländern ausreichend Zeit gibt, ihre Personal- und Ressourcenkapazitäten schrittweise anzupassen. Weiterhin wird betont, dass die Entkriminalisierung von Cannabis zu erheblichen Einsparungen bei den Ländern führen könnte, da weniger Strafanzeigen und Strafverfahren zu erwarten sind. Diese freiwerdenden Mittel könnten dann für die Überwachung der Anbauvereinigungen und für präventive
Maßnahmen verwendet werden.

Zweitens betont die Bundesregierung die Bedeutung von Aufklärung und Prävention und unterstreicht, dass die gesetzlichen Vorgaben für Anbauvereinigungen einen umfassenden Gesundheits- und Jugendschutz gewährleisten. Insbesondere wird die Stärkung der Prävention durch eine Informationskampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hervorgehoben, die über die Wirkungen und Risiken von Cannabis aufklären soll.

Drittens äußert sich die Bundesregierung zum Thema THC-Grenzwerte im Straßenverkehr. Hier wird darauf hingewiesen, dass eine interdisziplinäre Expertengruppe des Bundesverkehrsministeriums damit beauftragt wurde, entsprechende Grenzwerte zu definieren. Diese Grenzwerte sollen so festgelegt werden, dass sie eine ausreichende Verkehrssicherheit garantieren.
1. Lesung - 2023-10-18In der ersten Lesung des Cannabisgesetzes im Bundestag, die am 18. Oktober 2023 stattfand, standen die Details und Implikationen des vorgeschlagenen Gesetzes im Mittelpunkt der
Diskussion. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach eröffnete die Diskussion mit der Darlegung der Hauptziele des Gesetzentwurfs: die Reduzierung des Schwarzmarktes für Cannabis, die Entlastung der Strafverfolgungsbehörden und den verbesserten Schutz von Jugendlichen vor den Gefahren des Cannabiskonsums. Er unterstrich, dass der Entwurf auf
wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert und nicht darauf abzielt, den Cannabiskonsum zu fördern, sondern vielmehr eine kontrollierte Legalisierung anstrebt, um die genannten Probleme effektiver anzugehen.

Der Entwurf sieht spezifische Maßnahmen vor, einschließlich der Erlaubnis für den gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis in lizenzierten Vereinen, jedoch mit strengen Auflagen. Einschränkungen beziehen sich auf die maximal zulässige Menge an Cannabis, die eine Person besitzen darf, und auf strenge Regelungen bezüglich der Standorte von Anbauvereinigungen, die nicht in der Nähe von Jugendeinrichtungen wie Schulen oder Kindertagesstätten liegen dürfen.

Während die Koalitionspartner, Grünen und FDP, ihre grundsätzliche Unterstützung für eine Reform der Drogenpolitik zum Ausdruck brachten, äußerten sie auch spezifische Bedenken. Unter den angesprochenen Punkten waren das vorgeschlagene Verbot von essbaren Cannabisprodukten, Fragen zur praktischen Umsetzung der Regelungen bezüglich der Standorte der Anbauvereinigungen sowie die Durchsetzbarkeit des Verbots des öffentlichen Konsums in der Nähe von Kinderspielplätzen.

Die Abgeordneten der Union positionierten sich gegen den Entwurf und betonten andere Prioritäten im Gesundheitsbereich. Sie äußerten Bedenken hinsichtlich der möglichen
Auswirkungen der Legalisierung auf den Jugendschutz und die öffentliche Wahrnehmung von Cannabis.

Die Diskussion war geprägt von starken Emotionen, insbesondere als SPD-Abgeordnete die Union für ihr vermeintliches Desinteresse an umfassenden Gesundheitsreformen kritisierten. Sie argumentierten, dass eine Überarbeitung der Drogenpolitik notwendig sei, um die Lebensbedingungen der Menschen, die von der aktuellen Drogenpolitik am stärksten betroffen sind, zu verbessern.
Öffentliche Anhörung - 2023-11-06In der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses äußerten verschiedene Sachverständige divergierende Standpunkte zur geplanten Legalisierung von Cannabis in
Deutschland.

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) sowie die Bundesärztekammer (BÄK) lehnen die geplante Legalisierung ab. Sie betonen die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch die Droge und sehen in den vorgesehenen Schutzvorkehrungen keine ausreichende Sicherheit.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) äußert sich skeptisch und weist auf die potenziellen Risiken von Cannabis hin, insbesondere in Bezug auf psychische Gesundheit und das Risiko einer Psychose.

Die Neue Richtervereinigung (NV) begrüßt das Bestreben, den Besitz von Cannabis für den Eigenkonsum zu entkriminalisieren, jedoch weist sie auf Schwachstellen im Gesetzentwurf hin, wie unklare Grenzwerte und potenzielle Normwidrigkeiten.

Der Deutsche Richterbund äußert Befürchtungen über eine Verschlechterung der Lage nach der Freigabe und warnt vor einem erhöhten Konsum bei Jugendlichen sowie einem möglichen Missbrauch von Anbauvereinigungen.

Der Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW) argumentiert, dass ohne Beteiligung der Wirtschaft der illegale Markt nicht effektiv zurückgedrängt werden könne und betont die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten von Industriehanf.

Der Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik (akzept) unterstützt die Straffreiheit für den Besitz und Eigenanbau von Cannabis, kritisiert jedoch das Verbot des Konsums in Anbauvereinigungen und bemängelt die Bürokratie um die Auflagen für Vereinigungen.

Der Deutsche Hanfverband (DHV) plädiert dafür, die legale Weitergabe von Cannabis zu ermöglichen und weist darauf hin, dass die überwiegende Mehrheit der Konsumenten
Gelegenheitskonsumenten sind.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert ein Präventionspaket für die Verkehrssicherheit und die Festlegung niedriger THC-Grenzwerte, da die Auswirkungen von Cannabis auf den
Straßenverkehr bisher vernachlässigt würden.
Beschlussempfehlung und Bericht - 2024-02-21Die Beschlussempfehlung sieht vor, dass der Gesetzentwurf gemäß den Drucksachen mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP sowie der Gruppen Die Linke und BSW angenommen wird, und zwar gegen die Stimmen der CDU/CSU und AfD Fraktionen.

Im Laufe des parlamentarischen Verfahrens wurden einige Änderungen am ursprünglichen Entwurf vorgenommen. Eine dieser Änderungen betrifft die Mitgliedschaft in Anbauvereinigungen, für die nun ein mindestens sechsmonatiger Aufenthalt in Deutschland erforderlich ist. Zudem wurde der Strafrahmen für die Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige durch Erwachsene auf mindestens zwei Jahre erhöht, sofern vorsätzlich gehandelt wurde und das Wohl des Minderjährigen dadurch erheblich gefährdet ist.

Eine weitere Neuerung ist die Möglichkeit, von der Strafverfolgung bei geringfügigen Verstößen nach dem Konsumcannabisgesetz abzusehen, analog zu einer bestehenden Regelung im Betäubungsmittelgesetz. Zusätzlich wurde eine Forschungsklausel für nichtmedizinisches Cannabis eingeführt, deren Voraussetzungen jenen der Forschung mit
Medizinal-Cannabis entsprechen. Das Verfahren für die Erlaubnis von Anbauvereinigungen wurde präzisiert und die behördliche Überwachung klarer gefasst.

Es wurde auch festgelegt, dass Daten von Anbauvereinigungen und Überwachungsbehörden für Evaluationszwecke herangezogen werden können. Die Regelungen zum Nutzhanfanbau wurden angepasst, sodass europarechtliche Bestimmungen auch ohne Anspruch auf Direktzahlungen Anwendung finden. Des Weiteren wurde das Vergabeverfahren beim Anbau von medizinischem Cannabis abgeschafft und die Strafvorschriften zwischen dem Medizinal-Cannabisgesetz und dem neuen Konsumcannabisgesetz synchronisiert.

Neu ist auch die Einführung verdeckter Ermittlungsmaßnahmen bei schweren cannabisbezogenen Straftaten, um effektiver gegen organisierte Kriminalität vorgehen zu können. Die erlaubten Cannabisbesitzmengen wurden klarer definiert, und es wurde ein Konsumverbot in Schutzzonen eingeführt, insbesondere in der Nähe von Kindern und Jugendlichen. Anbauvereinigungen dürfen nun auch digitale Kopien ihrer Erlaubnis bei Transporten mitführen. Zudem wurden die Satzungsautonomie der Anbauvereinigungen und die Regelungen über privaten Eigenanbau sowie zulässige Besitzmengen, die am 1. April 2024 in Kraft treten, betont. Regelungen über Anbauvereinigungen folgen in einer zweiten
Stufe am 1. Juli 2024. Schließlich soll eine Arbeitsgruppe des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr bis zum 31. März 2024 einen Vorschlag für den THC-Grenzwert im
Straßenverkehr erarbeiten, und es wurden Zwischenberichte zur wissenschaftlichen Evaluation des Gesetzes hinzugefügt.
Bericht des Haushaltsausschusses - 2024-02-21Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sowie der Gruppen Die Linke und BSW gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und AfD für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar.
2./3. Lesung - 2024-02-23Mit der Zustimmung der Mehrheit der Ampelkoalition, unterstützt durch die Stimmen der Linken, wurde das Cannabisgesetz verabschiedet, welches den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum für Erwachsene ab dem 1. April straffrei stellt. Ebenso wird der Eigenanbau von Cannabis unter bestimmten Bedingungen legalisiert. Ab dem 1. Juli sollen darüber hinaus die Gründung und der Betrieb von sogenannten Anbauvereinigungen für den nicht kommerziellen Anbau von Cannabis erlaubt werden.

Trotz intensiver Kritik, insbesondere von Seiten der Unionsfraktion und der AfD, sowie vereinzelter Gegenstimmen aus der SPD und der FDP, steht die Entscheidung nun fest. Die
Oppositionsparteien hatten bis zuletzt versucht, die geplante Legalisierung zu stoppen, konnten sich jedoch nicht durchsetzen. Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) betonte die Bedeutung dieser Reform als eine Trendwende in der Drogenpolitik. Lauterbach unterstrich das Ziel, den Schwarzmarkt einzudämmen und insbesondere Kinder und Jugendliche durch verbesserte Aufklärung vor den Gefahren
des Cannabiskonsums zu schützen. Für Minderjährige unter 18 Jahren bleibt der Konsum von Cannabis verboten.

Das Gesetz soll am 1. April in Kraft treten, mit speziellen Regelungen für Anbauvereinigungen, die ab dem 1. Juli Anwendung finden. Obwohl das Gesetz im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, besteht die Möglichkeit, dass die Länderkammer den Vermittlungsausschuss anruft, was potenziell zu einer Verzögerung in der Umsetzung führen könnte. Der Bundesrat wird am 22. März eine abschließende Beratung über das Gesetz führen, wobei die Auswirkungen dieser Diskussion noch abzuwarten sind.
Empfehlungen der Ausschüsse - 2024-03-11In einer umfassenden Bewertung des vom Deutschen Bundestag am 23. Februar 2024 verabschiedeten Cannabisgesetzes (CanG), welches den kontrollierten Umgang mit Cannabis regelt, haben der federführende Gesundheitsausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten sowie der Rechtsausschuss des Bundesrates eine Reihe von Empfehlungen formuliert. Diese Empfehlungen zielen darauf ab, das Gesetz in bestimmten Bereichen zu modifizieren, um dessen Effektivität in Bezug auf Jugendschutz, die Eindämmung des illegalen Handels und die Verbesserung des Gesundheitsschutzes zu optimieren.


Die Anrufung des Vermittlungsausschusses wird vom federführenden Gesundheitsausschuss (G), dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In) und dem Rechtsausschuss (R) empfohlen.

Ein zentraler Diskussionspunkt betrifft die Struktur und Funktion von Anbauvereinigungen. Die Ausschüsse empfehlen, Maßnahmen zu ergreifen, die verhindern, dass mehrere Anbauvereinigungen am gleichen Ort aktiv werden und somit faktisch großflächige Plantagen entstehen. Zusätzlich wird vorgeschlagen, eine rechtliche Trennung zwischen den Vermietern der Anbauflächen und den Anbauvereinigungen zu etablieren, um Interessenkonflikte zu vermeiden.

Ein weiteres wichtiges Thema sind die Mengenbegrenzungen für den Besitz und Anbau von Cannabis. Die Ausschüsse weisen auf die Notwendigkeit hin, diese Begrenzungen zu überdenken, insbesondere vor dem Hintergrund gesundheitlicher Risiken für junge Menschen. Ziel ist es, eine Balance zwischen der Legalisierung von Cannabis und der Gewährleistung des Jugendschutzes sowie der Prävention zu finden.

Des Weiteren wird der Konsum von Cannabis im öffentlichen Raum kritisch betrachtet. Die Ausschüsse schlagen vor, den Konsum auf private Räume zu beschränken und klare Abstandsregelungen zu Einrichtungen festzulegen, die vorwiegend von Kindern und Jugendlichen besucht werden, um den Jugendschutz zu stärken.

Die Suchtprävention ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt der Empfehlungen. Die bestehenden Maßnahmen werden als unzureichend angesehen, insbesondere im Hinblick auf die Rolle der Präventionsbeauftragten in Anbauvereinigungen. Es wird eine Intensivierung und bessere Strukturierung der präventiven Maßnahmen gefordert.

Die Ausschüsse adressieren auch den bürokratischen und finanziellen Aufwand der behördlichen Überwachung des Cannabisgesetzes. Empfohlen wird, die Überwachungsmaßnahmen auf Stichproben zu begrenzen, um den Vollzug praktikabel und effizient zu gestalten.

Im Bereich des Bundeszentralregisters empfehlen die Ausschüsse, bestimmte Eintragungen im Zusammenhang mit Cannabis-Delikten nicht mehr zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere die Tilgung von Eintragungen, die in Anbetracht der Neuregelungen des CanG nicht mehr relevant sind.

Abschließend setzen sich die Ausschüsse mit der Frage des Straferlasses für noch nicht vollstreckte Strafen auseinander. Sie weisen auf praktische Probleme und rechtliche Bedenken hin, die mit der rückwirkenden Anwendung bestimmter Straferlasse verbunden sind, und empfehlen eine kritische Überprüfung dieser Regelungen.
Protokollerklärung - 2024-03-21Kurz vor der Bundesratssitzung am Freitag hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unter Leitung von Karl Lauterbach eine Protokollerklärung veröffentlicht, um auf die Bedenken der Länder zum Cannabisgesetz zu reagieren und eine Verzögerung durch den Vermittlungsausschuss zu verhindern. In dieser Erklärung kündigt das BMG mehrere Gesetzesänderungen an, die noch vor dem 1. Juli umgesetzt werden sollen, um spezifische Anforderungen und Bedenken der Länder zu adressieren.

Die angekündigten Änderungen beinhalten:

Anpassungen bei Anbauvereinigungen: Es sollen Klarstellungen und Konkretisierungen vorgenommen werden, insbesondere im Hinblick auf die Erlaubnisverfahren für Anbauvereinigungen. Damit wird auf Bedenken hinsichtlich der Umsetzbarkeit und des Zeitrahmens für die Etablierung solcher Verfahren eingegangen.

Flexibilisierungen für die kontrollierenden Behörden der Länder: Um den Vollzugsaufwand zu reduzieren, sind Anpassungen vorgesehen, die den Ländern einen flexibleren und risikobasierten Handlungsspielraum im Umgang mit den Anbauvereinigungen ermöglichen.

Maßnahmen zur Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes sowie der Suchtprävention: Das BMG verpflichtet sich zur Unterstützung der Länder durch die Entwicklung und Bereitstellung von Präventionsprogrammen, Informationskampagnen und Schulungsmaterialien, um den Kinder- und Jugendschutz zu stärken und die Prävention zu verbessern.
Beschlussdrucksache - 2024-03-22Am 22. März 2024 hat der Bundesrat das Cannabisgesetz gebilligt, welches ab dem 1. April 2024 größtenteils in Kraft treten wird. Ein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit, wobei nur die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg und das Saarland für eine Nachverhandlung des Gesetzes stimmten. Die übrigen Länder, bis auf Sachsen, enthielten sich. Ein Vermittlungsverfahren hätte die Einführung des Gesetzes verzögert.

Die Ampelkoalition verfolgt mit diesem Gesetz das Ziel, eine Wende in der Drogenpolitik zu erreichen. Die bisherige Politik wurde von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) als gescheitert betrachtet, was sich unter anderem in einer Verdoppelung des Konsums bei Kindern und Jugendlichen sowie einer steigenden Zahl von Drogentoten äußerte. Lauterbach sieht in der Legalisierung einen notwendigen Schritt, basierend auf aktuellen Studien, um den Markt zu regulieren und den Schwarzmarkt einzudämmen. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hebt hervor, dass mit dem Gesetz ein realistischerer Umgang mit Cannabis angestrebt wird, der sowohl Prävention als auch Entlastung der Justiz umfasst.

Einige Bundesländer und politische Vertreter warnen vor den potenziellen Risiken der Legalisierung. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) bezeichnete das Gesetz als Irrweg, während Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) jegliche Legalisierung von Drogen ablehnt. Auch innerhalb der SPD gibt es kritische Stimmen, wie vom niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil, der auf eine anhaltende Debatte und mögliche Überarbeitungsbedürftigkeit des Gesetzes hinweist.