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Der Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. ist ein Wirtschaftsverband der deutschen Cannabiswirtschaft mit Sitz in Berlin.
Cannabiswirtschaft erfreut über 1. Lesung des Cannabisgesetz (CanG) im Bundestag
Wichtiger Paradigmenwechsel steht bevor, Fachpolitiker geben Hinweise auf sinnvolle Verbesserungspunkte

Berlin, 18.10.2023: Der Bundestag hat erstmals über das geplante Cannabisgesetz (CanG, Drs. 20/8704) beraten. Mit diesem soll Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) gestrichen und die Selbstversorgung (privater Eigenanbau und Anbauvereinigungen) legal ermöglicht werden. Der Besitz kleiner Mengen soll entkriminalisiert werden. Insgesamt stellt dies nach Auffassung des BvCW einen überfälligen Paradigmenwechsel in der Politik gegenüber Cannabis dar.

Nach der soeben erfolgten ersten Lesung ist die Cannabiswirtschaft erfreut über die Ankündigung der Fachpolitiker, deutliche Verbesserungen im Gesetzentwurf zu implementieren. Dazu gehörten u. a.: Dr. Kirsten Kappert-Gonther (B90/Die Grünen), Kristine Lütke (FDP), Linda Heitmann (B90/Die Grünen), der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Burkhard Blienert (SPD), Dirk Heidenblut (SPD) oder Carmen Wegge (SPD).

Angesprochen wurden wichtige Punkte zum Thema Industriehanf (Nutzhanf), medizinische Versorgung mit Cannabis, Praktikabilität (z. B. Abstands- und Kontrollregelungen sowohl für medizinischen Konsum als auch beim Genusskonsum). 

Erfreulich sind für die Cannabiswirtschaft auch Verbesserungsvorschläge von Seiten der Opposition. Im Bereich Medizinalcannabis forderte Simone Borchardt (CDU) die Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts für die Kostenerstattung der Therapie oder die Stärkung der Therapiehoheit von Ärztinnen und Ärzten. Ates Gürpinar (Die Linke) wies z. B. auf die gesundheitlich sinnvolle Konsumform der oralen Aufnahme über sogenannte “Edibles” (Lebensmittel mit THC) hin.  

Die Cannabiswirtschaft ist erfreut über die kommenden Fortschritte und möchte zukünftig in Konkurrenz zum existierenden, komplett unkontrollierten Schwarzmarkt treten. Hierzu und für einen flächendeckenden Gesundheitsschutz (Qualitätskontrollen etc.) liegen große Hoffnungen auf den Modellprojekten, für die 2024 ein eigener Gesetzentwurf (“Säule 2”) angekündigt ist.

Die Herausnahme von Cannabis aus dem BtMG könnte u. a.
1. Die Verschreibung und den zukünftigen Anbau von Medizinalcannabis erleichtern.
2. Die Rahmenbedingungen für das Wirtschaften mit dem als besonders nachhaltig geltenden Industriehanf (Nutzhanf) verbessern.
Besonders wichtig ist dem BvCW, dass noch die umstrittene “Rauschklausel” aus dem Gesetzentwurf gestrichen wird. Darüber hinaus sollten noch weitere praktikable Anpassungen erfolgen.

Jürgen Neumeyer, Geschäftsführer des BvCW, sagt dazu wörtlich:
Das Gesetz ist ein guter erster Schritt zur notwendigen gesetzlichen Neubewertung von Cannabis. Bis zur zweiten Lesung muss unbedingt noch die sogenannte “Rauschklausel” gegenüber Industriehanf aus dem Gesetz gestrichen werden, dann könnten sowohl  Landwirtschaft, als auch Handel von gesicherten rechtlichen Rahmenbedingungen profitieren. Eine Diskriminierung von Cannabispatienten, beispielsweise durch Abstandsregelungen für Ihre Medikamentation, darf es nicht geben.
Wer den Schwarzmarkt wirklich bekämpfen will, muss der deutschen Cannabiswirtschaft die Gelegenheit geben, spätestens in den angekündigten Modellprojekten (“Säule 2”) aktiv eingebunden zu werden.”

Dirk Heitepriem, BvCW-Vizepräsident und Fachbereichskoordinator Genussmittelregulierung, betont: “Es ist wichtig, dass dieses Gesetz rechtzeitig beschlossen wird, damit Cannabis endlich aus dem Betäubungsmittelgesetz herausgenommen wird. Die Bekämpfung des Schwarzmarkts wollen wir als Cannabiswirtschaft unterstützen und bieten allen Beteiligten unsere fachliche Hilfe an.

Nach Plänen des Bundestags sollen die letzten notwendigen Reformbemühungen bis zur Verabschiedung (2. & 3. Lesung) im Bundestag am 16.11.2023 berücksichtigt werden und das Cannabisgesetz zum 01.01.2024 in Kraft treten. Der BvCW wünscht den Parlamentarierinnen und Parlamentariern viel Mut und Kraft bei der Optimierung des anstehenden Gesetzes in dieser kurzen Zeit. 

Eine umfassende Stellungnahme des BvCW zum Kabinettsbeschluss finden Sie hier. Das Video der Bundestagsdebatte finden Sie hier.

Weitere Dokumente der Cannabiswirtschaft zur Regulierungsdiskussion bei Genusscannabis:
ELEMENTE Band 36: Stellungnahme Kabinettsbeschluss CanG
ELEMENTE Band 35: Positionspapier Anbauclubs
ELEMENTE Band 32: Stellungnahme Referentenentwurf CanG
ELEMENTE Band 29: Positionspapier Lizenzierte Verkaufspunkte (Fachgeschäfte)
ELEMENTE Band 28: Positionspapier Qualitätsanforderungen Genusscannabis
ELEMENTE Band 27: Positionspapier Eigenanbau von Cannabis als Genussmittel
ELEMENTE Band 26: Positionspapier Track & Trace
ELEMENTE Band 25: Synopse von Verbandspositionierungen
ELEMENTE Band 24: Positionspapier zu Lieferketten und Produktionsbedingungen
ELEMENTE Band 23: Positionspapier zu Prävention & Risikominimierung
ELEMENTE Band 22: Cannabisregulierung – Sammlung von Fehlern und Erkenntnissen aus anderen Ländern
ELEMENTE Band 21:Warum es praktisch ausgeschlossen ist, dass Nutzhanf zu Rauschzwecken missbraucht wird
ELEMENTE Band 20: Eckpunktepapier zur Genussmittelregulierung  – Auf dem Weg zu einer deutschen Cannabis-Agenda

Einen Überblick über die ELEMENTE-Schriftenreihe finden Sie hier.