Berlin, 15.09.2023: Cannabiskonsumierende und Anbauclubs sollen den aktuellen Plänen der Bundesregierung zufolge 200 Meter Mindestabstand zu so vielen Einrichtungen einhalten, dass de facto große Verbotszonen entstehen. Die Berliner Morgenpost veröffentlichte hierzu kürzlich eine entsprechende Onlinekarte für das gesamte Bundesgebiet. Darin zeigt sich, dass insbesondere in Ballungsgebieten kaum noch Möglichkeiten für den öffentlichen Konsum bleiben; zusätzlich soll der gemeinsame Konsum in Räumen der Anbauvereinigungen ebenfalls untersagt werden, obwohl dort Minderjährige keinen Zugang haben.
“Alkohol und Tabak dürfen im direkten Umfeld von Schulen und Sportstätten konsumiert werden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum für Cannabis diese weiträumigen Abstände gelten sollen. Diese Abstandsregeln sind kein praktikables Mittel zur Prävention und für schwerkranke Cannabispatienten unzumutbar und diskriminierend. Sinnvoll ist hingegen, dass Cannabis ins Nichtraucherschutzgesetz aufgenommen wird”, macht Jürgen Neumeyer, Geschäftsführer des BvCW, deutlich.
Dirk Heitepriem, BvCW-Fachbereichskoordinator Genussmittelregulierung, betont: “Des Weiteren sollte es ermöglicht werden, Fachpersonal im Anbauclub einzusetzen und die Produktion an Dritte auszulagern, z.B. durch Beauftragung eines (fachkundig) betreuten Anbaus oder durch Miete von Anbauflächen. Um den illegalen Markt zurückzudrängen braucht es über die Anbauclubs hinaus baldmöglichst auch die Modellprojekte (“Säule 2”), über die ein regulärer Verkauf möglich werden soll. Der Glaube, einen organisierten Schwarzmarkt ohne Beteiligung von Wirtschaftsunternehmen bekämpfen zu können, ist schlichtweg falsch.”
Zudem ist es nach Ansicht des BvCW wichtig, dass die Mindestqualitätsanforderungen angemessen definiert werden. Auch der Einsatz von Track-and-Trace-Systemen wird empfohlen sowie die Möglichkeit der Lieferung und Abholung von Cannabis durch Bevollmächtigte. Die Weitergabe durch Versand, beispielsweise an zertifizierte Labore, sollte legal möglich sein. Nicht erforderlich sind laut BvCW hingegen Begrenzungen der Anzahl der Anbauclubs sowie der Mitgliederzahlen. Da nur Erwachsene Zugang zu den Anbauclubs haben, sollten zudem Produktinformationen innerhalb der Clubs erlaubt sein.
Die Entkriminalisierung von Cannabis und die Einführung der Anbauclubs werden von der Cannabiswirtschaft ausdrücklich begrüßt. Um die wirtschaftlichen Potentiale von Nutzhanf, Medizinalcannabis und Genusscannabis auszuschöpfen, braucht es jedoch noch weitere Reformen. Für Genusscannabis ist dass die angekündigte gesetzliche “Säule 2” für Modellprojekte.
Link zum neuen Positionspapier: ELEMENTE Band 35: Positionspapier Anbauclubs für Cannabis als Genussmittel
Weitere Dokumente der Cannabiswirtschaft zur Regulierungsdiskussion bei Genusscannabis:
ELEMENTE Band 32: Stellungnahme Referentenentwurf CanG
ELEMENTE Band 29: Positionspapier Lizenzierte Verkaufspunkte (Fachgeschäfte)
ELEMENTE Band 28: Positionspapier Qualitätsanforderungen Genusscannabis
ELEMENTE Band 27: Positionspapier Eigenanbau von Cannabis als Genussmittel
ELEMENTE Band 26: Positionspapier Track & Trace
ELEMENTE Band 25: Synopse von Verbandspositionierungen
ELEMENTE Band 24: Positionspapier zu Lieferketten und Produktionsbedingungen
ELEMENTE Band 23: Positionspapier zu Prävention & Risikominimierung
ELEMENTE Band 22: Cannabisregulierung – Sammlung von Fehlern und Erkenntnissen aus anderen Ländern
ELEMENTE Band 21:Warum es praktisch ausgeschlossen ist, dass Nutzhanf zu Rauschzwecken missbraucht wird
ELEMENTE Band 20: Eckpunktepapier zur Genussmittelregulierung – Auf dem Weg zu einer deutschen Cannabis-Agenda
Einen Überblick über die ELEMENTE-Schriftenreihe finden Sie hier.