Cannabissteuer: Branche begrüßt Söders Debattenbeitrag – warnt aber vor einer Steuer ohne legalen Markt
Neue Steuereinnahmen setzen Modellprojekte mit lizenzierten Fachgeschäften voraus
Berlin / München, 28.09.2026: Der Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) begrüßt, dass der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) mit seinen jüngsten Äußerungen zur Einführung einer speziellen Cannabissteuer die steuerpolitische Debatte aufgreift. Zugleich mahnt der Verband: Eine solche Steuer ist nur schlüssig und rechtssicher, wenn es dafür legale kommerzielle Handelsstrukturen gibt.
Hierzu erklärt Dirk Heitepriem, Präsident des BvCW:
„Wir begrüßen, dass nun auch aus der CSU das Potenzial einer Cannabissteuer anerkannt wird. Der Vorschlag bleibt jedoch unvollständig, solange ein legaler Markt fehlt. Gerade in Bayern wird Anbauvereinigungen die Arbeit durch die Verweigerung von Sondernutzungsflächen praktisch unmöglich gemacht, während zugleich neue Steuereinnahmen gefordert werden. Wer Cannabis besteuern will, muss deshalb auch die rechtlichen Voraussetzungen für einen kontrollierten Handel schaffen. Dafür braucht es jetzt die Genehmigung von Cannabis-Modellprojekten mit lizenzierten Fachgeschäften.“
Modellprojekte als notwendiges Fundament
Eine konsumbezogene Lenkungs- oder Verbrauchsteuer – vergleichbar mit der Besteuerung von Tabak oder Alkohol – setzt einen gewerblichen Handelsweg voraus. Steuereinnahmen können daher erst entstehen, wenn Forschungsprojekte zur regulierten Abgabe von Genusscannabis genehmigt werden. Die zuständige Behörde, das Bundesinstitut für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) verweist darauf, dass es hierfür erst einer neuen gesetzlichen Grundlage bedarf, wie sie mit einer “Säule 2” des Cannabisgesetzes geplant war. Bayern könnte sich im Bundesrat konstruktiv für eine solche Grundlage einsetzen.
Der Verband stützt sich dabei auch auf die Positionen des Bundesdrogenbeauftragten Prof. Dr. Hendrik Streeck (CDU), der sich wiederholt für die Einführung wissenschaftlich begleiteter Modellprojekte und einer regulierten Abgabe – etwa über Fachgeschäfte und Apotheken – ausgesprochen hat. Erst durch lizenzierte Fachgeschäfte entsteht ein funktionierender Transaktionsrahmen, der verlässliche Einnahmen für die öffentlichen Haushalte sichern und zugleich Schwarzmarkt wirksam zurückdrängen kann.
Einordnung: Keine kostenlosen Produkte, Medizinalcannabis bereits besteuert
Der BvCW stellt klar, dass Aussagen, Cannabiskonsum sei – im angeblichen Gegensatz zu Alkohol und Tabak – derzeit „kostenlos“, unzutreffend sind. Aktuell gibt es lediglich drei legale Bezugswege:
- Medizinalcannabis: Nur auf Rezept erhältlich und bereits mit 19 % Mehrwertsteuer belegt.
- Eigenanbau: Erfordert regulär Saatgut, Anbauzubehör und Energie, auf die ebenfalls Mehrwertsteuer anfällt. Steuerlich besteht hier somit bereits eine Gleichstellung mit dem Eigenanbau von Tabak-, Wein- oder Hopfenpflanzen.
- Cannabis-Anbauvereinigungen (“Cannabis Clubs”): Die Abgabe an Mitglieder erfolgt gesetzlich zum Selbstkostenpreis – unterliegt jedoch bereits heute der regulären Mehrwertsteuer von 19 %. Eine zusätzliche Verbrauch- oder Sondersteuer auf diese Vereinsabgaben wäre administrativ aufwendig, wirtschaftlich fragwürdig und könnte den Schwarzmarkt stärken.
Michael Greif, Geschäftsführer des BvCW, ordnet die wirtschaftlichen Zusammenhänge wie folgt ein:
„Das deutsche Steuerrecht lässt die private Eigenherstellung – vom Ertrag im Schrebergarten über die Kuchenspende im Verein bis hin zum Hobby-Bierbrauen – ganz bewusst frei von speziellen Verbrauchsteuern. Da Anbauvereinigungen bereits die reguläre Mehrwertsteuer zahlen, wäre eine zusätzliche Sondersteuer auf Selbsterzeugergemeinschaften ohne Gewinnerzielungsabsicht eine völlig systemwidrige Ungleichbehandlung. Für eine eigenständige Cannabissteuer braucht es den legalen Verkauf im Rahmen kommerzieller Modellprojekte.“
Ansprechpartner:
Dirk Heitepriem (BvCW-Präsident): 0170 64 00 306
Michael Greif (BvCW Geschäftsführer): 01525 1895679
VisdP: Dirk Heitepriem
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Über den Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V.:
Der 2019 gegründete Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) ist die größte Interessenvertretung der Cannabisbranche in Deutschland. Der BvCW setzt sich für die nachhaltige Entwicklung und Professionalisierung aller Bereiche der Cannabiswirtschaft ein. Der Verband verfolgt unter anderem das Ziel, den legalen Einsatz von Industriehanf und Medizinalcannabis in verschiedenen Bereichen zu fördern und die kontrollierte Legalisierung von Genusscannabis zu begleiten. Der BvCW informiert aktiv über aktuelle Entwicklungen, Forschungsergebnisse und gesetzliche Rahmenbedingungen. Als zentrale Anlaufstelle für Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Interessierte bietet der Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. ein Netzwerk für den konstruktiven Austausch und die gemeinsame Gestaltung einer zukunftsorientierten Cannabisindustrie. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Webseite.

