BRANCHENVERBAND CANNABISWIRTSCHAFT E.V. (I.G.) – CANNABISWIRTSCHAFT UNTERSTÜTZT DEN ERSCHLIESSUNGSANTRAG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS ZUR ERHÖHUNG DES THC-GRENZWERTES BEI NUTZHANF AUF 0,3 % THC
25.10.2020 – (Berlin) Der Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. begrüßt die Initiative des Europaparlaments, Nutzhanfsorten künftig wieder mit einem Grenzwert bis 0,3 % THC fördern zu wollen.
Hierzu erklärt Jürgen Neumeyer, der Geschäftsführer des Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (i.G.):
„Die Anhebung des THC-Grenzwertes für europäischen Nutzhanf ist überfällig. Gerade in den vergangenen heißen und wasserarmen Sommern überschritten etliche Nutzhanfsorten den bisherigen Grenzwert von 0,2 % THC. Die vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Anhebung auf 0,3 % THC wäre wieder eine erste sinnvolle Erleichterung für die Nutzhanfbauern und für die weiterverarbeitende Industrie.“
Die Dokumente finden Sie unter P9_TA-PROV(2020)0287 auf
deutsch auf der Seite 7 in der Änderung Nr. 8. unter: https://start.cannabiswirtschaft.de/wp-content/uploads/2020/10/20201023-EP-TA-9-2020-0287_DE-Nr8.pdf
englisch auf der Seite 6 in Amendment 8 unter: https://start.cannabiswirtschaft.de/wp-content/uploads/2020/10/20201023-EP-TA-9-2020-0287_EN-Nr8.pdf
Die Pressemitteilung finden Sie als PDF-Datei hier.