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BRANCHENVERBAND CANNABISWIRTSCHAFT E.V. (I.G.) – DROHENDE LIEFERENGPÄSSE DURCH CORONA-KRISE BEI CANNABISPATIENTEN
BVCW SCHLÄGT LOCKERUNG DER VERGABERICHTLINIEN UND DES DOKUMENTATIONSAUFWANDS FÜR MEDIZINISCHES CANNABIS VOR.

30.03.2020 – (Berlin) Der Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (i.G.) [BvCW] schlägt dem Bundesgesundheitsministerium kurzfristige Maßnahmen und Änderungen der Betäubungsmittel-Verschreibungs-Verordnung (BtM-VV) vor, um drohende Lieferengpässe und Ansteckungsrisiken beim Umgang mit Medizinalcannabis zu reduzieren.

Hierzu erklärt der Präsident des BvCW, Dr. Stefan Meyer: „Wir sind besorgt, dass das Recht eines Patienten auf ein schmerzfreies Leben, insbesondere das der
Palliativpatienten, in der derzeitigen Corona-Krise gefährdet ist. Aber nicht nur diese, auch Menschen mit einem Tremor laufen Gefahr ohne THC-Blüten ihr eigenes Leben nicht mehr selbstständig gestalten zu können. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, kurzfristige Maßnahmen zu ergreifen, um die Versorgungssicherheit von Cannabispatienten zu gewährleisten. Hierzu gehören u. a. infektionsärmere Versorgungswege für Patienten und behandelnde Ärzte. Wir haben dem Bundesgesundheitsminister hierzu kurzfristig umsetzbare Vorschläge unterbreitet.“

Im Schreiben des BvCW an Bundesminister Spahn, die Patientenbeauftragte Frau Prof. Dr. Schmidtke und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Frau Ludwig, heißt es unter anderem:

„Die Lage der Cannabispatienten spitzt sich derzeit immer weiter zu. Aktuell ist die
Administration im Hintergrund nur sehr langsam oder nicht fristgerecht handlungsfähig. Zusätzlich sind die Logistikunternehmen aktuell sehr stark belastet. Daher kommt es in Folge der Corona-Krise derzeit zu Lieferengpässen in Bezug auf Medizinalcannabis.

Uns wurde berichtet, dass erste Cannabispatienten in Apotheken Ihre Medikamente (Cannabisblüten) nicht mehr erhalten, da die Apotheken nicht über ausreichend Schutzkleidung und Ausrüstung verfügen.

Schutzkleidung und Ausrüstung sind jedoch unter der aktuellen Vergabeverordnung zwingend notwendig, da die Apotheken verpflichtet sind, die in geschlossenen Behältern gelieferten Blüten umzuverpacken und nach einem Sichttest in ein neues Behältnis zu füllen. Teilweise werden die Blüten auch einer Dünnschichtchromatographie zur Qualitätskontrolle unterzogen. Damit die potentiell infizierten Apotheker Ihre Erkrankung nicht an ohnehin geschwächte Kunden weitergeben, müssen diese Untersuchungen von Apothekern in Schutzausrüstung absolviert werden. Sind diese Gegenstände (Desinfektionsmittel, Handschuhe, Mundschutz und Körperschutz) nicht oder nur teilweise vorhanden, bestünde die Gefahr, dass die Apotheker die “Risikogruppe
Cannabispatienten” anstecken. Daher ist es auch verständlich, dass Apotheker, die diese Ausrüstung nicht mehr und nur teilweise zur Verfügung haben, die Abgabe von Cannabis verweigern (zum Schutz des Patienten).

Zusätzlich zu dieser Problemlage sind Patienten aktuell gezwungen Ihre Rezepte
persönlich beim Arzt abzuholen und persönlich bei der Apotheke einzulösen, was aktuell sehr risikoreich ist.

Um diesen Problematiken ausreichend entgegenzuwirken und nach Möglichkeit so stark wie möglich zu reduzieren, gäbe es – unseres Erachtens – für den Zeitraum der CoronaKrise folgende Möglichkeiten der Sonderregelung:
• Neu- & Folgeverschreibungen von Cannabis müssen nicht mehr persönlich
erfolgen, sondern ab sofort per Videochat
• Die Lieferung dieser spezifischen Medikamente erfolgen per Kurier/ Taxi/ DHL
Express, damit die Risikogruppe sich keiner zusätzlichen Gefahr in den Apotheken
und Arztpraxen aussetzen
• Reduktion des bürokratischen und dokumentatorischen Aufwandes, um schnell
helfen zu können
• Belege werden digital z.B. per *.pdf-Dateien übersandt, um Papier weitestgehend
zu vermeiden (ist deutlich schneller und hat keine Gefahr der Virusübertragung)
• Um Lieferengpässen entgegen zu wirken, sollte über eine Vereinfachung der Einfuhr von Cannabis nachgedacht werden.

Die Vorschläge würden alle zusammen zu einer deutlichen Entlastung der ohnehin schon stark beeinträchtigten Cannabispatienten beitragen.“

 

Das vollständige Schreiben sehen Sie als PDF-Datei hier.
Die Pressemitteilung finden Sie als PDF-Datei hier.